Transparenzportal gibt Auskunft
Soviel Corona-Hilfen kassierten die Unternehmer
Nach einem Beschluss der Bundesregierung sind am Transparenzportal personenbezogene Covid-19 Wirtschaftshilfen abrufbar. Die Veröffentlichung umfasst alle Förderungsempfängerinnen und Förerungsempfänger, die kumulativ über die genannten Maßnahmen Auszahlungen von mindestens 10.000 Euro in einem Kalenderjahr bezogen haben.
STEIERMARK. Wieviel Fördergelder konnten die Unternehmerinnen und Unternehmer aufgrund von Umsatzausfällen durch die Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren abgeholt? Diese oft gestellte Frage wird durch das kürzlich veröffentlichte Transparenzportal mit einem Klick beantwortet.
Geld gut investiert
Durchaus positive Rückmeldungen erhielt Josef Majcan, Regionalstellenleiter der Wirtschaftskammer Südsteiermark von den Unternehmerinnen und Unternehmern, die die ausbezahlten Wirtschaftshilfen in den Betrieb investierten: "Somit war auch in harten Zeiten das Investionsverhalten ungebrochen und die Investitionslust gegeben", so Majcan. Aus der Sicht von Majcan konnte durch die Wirtschaftshilfen viel Unternehmenssubstanz gerettet und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getan werden.
"Die Wirtschaftshilfen landeten nicht auf dem Sparbuch, sondern wurden gut investiert."
Josef Majcan, Regionalstellenleiter WK Südsteiermark
Die Höhe der ausbezahlten Summen lässt es in der Bevölkerung gären. Josef Majcan hat eine klare Meinung dazu: "Die betroffenen Branchen haben die Gelder zurecht bekommen, denn um in den Genuss der Förderungen zu kommen, mussten sie auch die Voraussetzungen dafür erfüllen." Dem Vernehmen nach wurde der Großteil der Förderungen durch Wirtschaftstreuhänder oder Steuerberater angesucht.
Blick in die einzelnen Gemeinden
Wer dem Link auf dem Transparenzportal folgt, und dort die Postleitzahl eingibt, bekommt einen umfassenden Überblick, welche Summen an Fördergeldern flossen. Veröffentlicht sind hier alle Förderungsempfänger, die kumulativ über die genannten Maßnahmen Auszahlungen von mindestens 10.000 Euro in einem Kalenderjahr bezogen haben:
Dazu zählen:
- COVID-19 Ausfallsbonus
- COVID-19 Verlustersatz
- COVID-19 Fixkostenzuschuss
- COVID-19 Lockdown-Umsatzersatz
- COVID-19 Ausfallsbonus für touristische Vermieter und Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank
- COVID-19 Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft
- COVID-19 Lockdown-Umsatzersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter
Rasche Abwicklung
"Die Antragstellung sowie Ausbezahlung der Gelder hat gut funktioniert. Der Umsatzersatz wurde recht flott auf das Konto überwiesen. Etwas länger hat die Überweisung der fixkosten gedauert", erzählt eine südsteirische Unternehmerin.
Die Transparenzdatenbank wird regelmäßig zur Erstellung von Berichten herangezogen. So zum Beispiel für den jährlich erscheinenden Förderungsbericht des Bundesministeriums für Finanzen oder zur Analyse der Förderlandschaft Österreichs.
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