Mehr Platz für Kinder im Schulbus
Derzeit ist für Schulkinder, die zur Fahrt in die Schule den Kraftlinienverkehr nutzen, eine Zählregelung des Kraftfahrgesetzes aus dem Jahr 1967 anzuwenden. Nach dieser Regel sind drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren nicht zu zählen. Für diesen Verkehr besteht außerdem keine Anschnallpflicht. SPÖ und ÖVP stellten daher im Landtag den Antrag, die Zählregelung im Buslinienverkehr zu ändern. Der Antrag wurde einstimmig im Landtag beschlossen.
„Vielerorts ist die Situation in den Schulbussen alarmierend. Bei überfüllten Schulbussen auf Freilandstraßen ist die Sicherheit der Schulkinder gefährdet, denn es gibt – etwa im Falle einer Bremsung - oft nicht die Möglichkeit, Haltegriffe zu benutzen. Das aktuell geltende Gesetz ist bereits über 50 Jahre alt und nicht mehr zeitgemäß. Es gilt nun das entsprechende Bundesgesetz zu ändern, damit die Sicherheit unserer Schulkinder wieder gewährleistet ist“, so KO-Stv. LAbg. Gabriele Kolar (SPÖ) und LAbg. Hermann Hartleb (ÖVP).
Die beiden Abgeordneten Kolar und Hartleb bekräftigen den Handlungsbedarf: „Es braucht eine gute Gesamtlösung was den Schultransport im Sinne der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler betrifft. Die Situation in Obdach hat viele Reaktionen in der gesamten Steiermark hervorgerufen, die zeigen, dass es rasch eine Lösung braucht!“
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