Schulstartgeld für Schulanfänger in Leibnitz
Die hohen Kosten zum Schulstart stellen Eltern immer wieder vor große Herausforderungen. Ein zusätzliches Schulgeld gibt es von der Stadtgemeinde Leibnitz für jeden Schulanfänger der Volksschule Leibnitz I, der Volksschule Leibnitz-Linden, der Volksschule Kaindorf, der Volksschule Frauenberg und der Privatschule Sonnenhaus für das Schuljahr 2016/2017. "Befindet sich der Hauptwohnsitz in Leibnitz, so gibt es das Schulstartgeld in der Höhe von 50 Euro", verweist Finanzstadtrat Alfred Pauli.
Weiters beschloss der Gemeinderat, für jene Eltern, deren monatliches gemeinsames Nettoeinkommen von 1500 Euro bzw. für alleinerziehende Mütter/Väter, deren monatliches Nettoeinkommen von 980 Euro nicht überschritten wird, ein weiteres Schulstartgeld in der Höhe von 30 Euro.
Die Auszahlung des Schulstartgeldes an die Eltern erfolgt nach der Vorlage einer Liste der Schulanfänger von der Direktion der jeweiligen Volksschule durch das Bürgerservice. Voraussetzung für den Erhalt des erhöhten Schulstartgeldes ist die Vorlage des letzten Monatslohnzettels (August).
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