Equal Pay Day 2018
Equal Pay Day: "Lohnschere schließt sich zu langsam"

Eva Nistelberger, ÖGB-Regionalfrauenvorsitzende Obersteiermark-Ost mit Brigitte Raska-Lang, der pensionierten Betriebsratsvorsitzenden des SHV-Bruck/Mürzzuschlag. | Foto: ÖGB
  • Eva Nistelberger, ÖGB-Regionalfrauenvorsitzende Obersteiermark-Ost mit Brigitte Raska-Lang, der pensionierten Betriebsratsvorsitzenden des SHV-Bruck/Mürzzuschlag.
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Die ÖGB-Frauen des Regionalvorstandes Obersteiermark Ost waren unterwegs, um über den Equal Pay Day aufzuklären.

LEOBEN, BRUCK. Die Lohnschere zwischen Frauen und Männern schließt sich  – jedoch zu langsam. Um darauf aufmerksam zu machen waren die ÖGB-Frauen des Regionalvorstandes Obersteiermark Ost vergangenen Samstag, am steirischen  "Equal Pay Day 2018", in Bruck an der Mur unterwegs und leisteten Aufklärungsarbeit.

Verbesserung ist nicht genug

Österreichweit findet der Equal Pay Day 2018 am Samstag, 20. Oktober, statt. Statistisch gesehen verdienen Frauen also um satte 19,9 Prozent weniger als Männer (minimale Verbesserung um 1,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr). Denn: Der Equal Pay Day (EPD) ist statistisch gesehen jener Tag,  an dem Männer bereits das Einkommen erreicht haben, wofür Frauen noch bis Jahresende arbeiten müssen.

Faire Bezahlung für Frauen

"Wichtig wäre es, nicht länger über die Lohnunterschiede zu sprechen, sondern Veränderungen einzuleiten. Ziel muss sein, dass der EPD am 31. Dezember stattfindet und Frauen für das, was sie leisten, fair bezahlt werden", betonte Nistelberger. Um dieses Ziel zu erreichen, brauche es dringend einen Ausbau der flächendeckenden, leistbaren und vor allem qualitativ hochwertigen Kinderbildungseinrichtungen, mit Öffnungszeiten, die eine Vollzeitbeschäftigung ermöglichen.

Forderungen für die Gleichstellung

Damit Frauen so schnell wie möglich gleich viel verdienen wie Männer, müsse laut Nistelberger und den ÖGB-Frauen des Regionalvorstandes Obersteiermark Ost  aber noch viel mehr passieren. Die Forderungen lauten: 

  • Verpflichtende Offenlegung der Einkommen innerhalb der Betriebe. Einkommensberichte nur in Großbetrieben sind zu wenig.
  • Verpflichtende Einkommensberichte in Unternehmen ab 100 ArbeitnehmerInnen sowie die Ausweitung auf alle Dienstgeber (z.B. Länder und Gemeinden)
  • KV-Mindesteinkommen von 1.700 Euro bei Vollzeitbeschäftigung; „Gleicher Stundenlohn“ für Vollzeit- und Teilzeitarbeitskräfte (z.B. Zuschläge, Zulagen, etc.)
  • Volle gesetzliche Anrechnung der Eltern-, Pflege- und Familienhospizkarenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche
  • Lohntransparenzgesetz für die innerbetriebliche Offenlegung der Gehälter und Löhne, um das Individualrecht zu stärken
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