Ein ,schwelender‘ Konflikt

Rauchen kann die Nachbarn stören: Ein diesbezüglicher Fall in Leoben beschäftigt jetzt das Bezirksgericht. | Foto: Fotolia
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LEOBEN. In Wien hat das Höchstgericht das Rauchen in der eigenen Wohnung beziehungsweise am Balkon eingeschränkt. Einem Urteil des Obersten Gerichtshofes folgend darf ein Bewohner in der Wiener Innenstadt zwischen 22 und 6 Uhr sowie tagsüber während der üblichen Essenszeiten nicht mehr Zigarre rauchen, weil sich sein Nachbar durch den aufsteigenden Rauch massiv gestört fühlt.
Ein ähnlich gelagerter Fall beschäftigt jetzt auch in Leoben das Gericht. Eine langjährige Mieterin einer Gemeindewohnung in der Moserhofstraße fühlt sich durch den Zigarettenrauch eines unter ihr wohnenden Paares stark beeinträchtigt und ist – laut Klageschrift ihrer Rechtsvertretung – durch diesen Umstand psychisch und physisch stark in Mitleidenschaft gezogen. In der vorliegenden Krankengeschichte wird der Klägerin attestiert, dass sich bestehende gesundheitliche Probleme durch das Passivrauchen deutlich verschlechtert haben.

Keine Gesprächsbasis

Zwischen der Mieterin und dem rauchenden Paar gibt es keine Gesprächsbasis mehr, eine seitens der Stadtgemeinde Leoben angebotene Mediation wurde von der Mieterin abgelehnt, die über ihren Rechtsanwalt Klage beim Bezirksgericht Leoben eingebracht hat.
Bei der Verhandlung am vergangenen Donnerstag – die beklagten Parteien waren nicht erschienen, weil ihnen die Ladung nicht zugestellt worden war – bemühte sich Richter Christian Lackner, ebenso wie die Rechtsvertreter der Klägerin und der Beklagten, um eine vergleichende Lösung.

Verhandlung vertagt

Bei Gericht waren allerdings Behauptungen der Klägerin, in welchen Bereichen der Wohnung und im welchem Ausmaß die beklagten Parteien rauchen würden, nicht feststellbar. Daher hat Richter Lackner die Verhandlung vertagt und wird einen Ortsaugenschein in den beiden Wohnungen in der Moserhofstraße durchführen – in der Hoffnung eine für beide Parteien akzeptable Lösung finden zu könne

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