Wenn der Urlaub "in die Hose geht"

Guido Zeilinger, Kosumentenschutzreferent der Arbeiterkammer Steiermark. | Foto: Gaube
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In den Reisebüros herrscht Hochsaison, für die Planung (und Buchung) des Sommerurlaubs ist es höchste Zeit. Die Vorfreude ist groß. Doch für manche bleiben die Ferien leider in schlechter Erinnerung: Der Flug hatte mehrere Stunden Verspätung. Das Hotel war nicht so, wie im Urlaubsprospekt abgebildet. Der Urlaub musste wegen politischer Unruhen storniert werden. Was kann man tun, wenn die teure Reise ein Reinfall und die Erholung getrübt war?

Wo gibt's Hilfe?

Guido Zeilinger, Konsumentenschutzreferent der Arbeiterkammer Leoben, gibt Tipps, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Und er berichtet von den "Urlaubsfreuden" einer Familie aus Leoben.
Das Ehepaar unternahm eine Reise in den Oman mit einem Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Hotel mit einer Getränkepauschale. Doch das Hotel war überbucht. Die Ersatzunterkunft war allerdings nicht so, wie sie sich die Reisenden vorgestellt hatten. Es war zwar ein neues Hotel, aber so neu, dass nur wenig funktioniert hat. Die Strandbar war nicht fertiggestellt, der Strand am Gelände eines ehemaligen Fischerhafens war übersät mit Müll, Plastik und alten Angelködern. Die Genehmigung für den Alkoholausschank fehlte, alkoholfreie Getränke gab es nicht in ausreichender Menge. "Wozu haben wir dann eine Getränkepauschale gebucht?", fragten sich die Urlauber aus Leoben. Ihr Ärger wurde immer größer, denn aufgrund von Bauarbeiten am Hotelgelände war auch die Lärmbelästigung hoch. Die Urlaubsfreude wurde ihnen komplett verdorben.

Erfolgreiche Intervention

Die Reklamation beim Reiseveranstalter war zunächst wenig erfolgreich, es wurde eine Rückerstattung des Reisepreises in der Höhe von 15 Prozent angeboten (und mittlerweile auch überwiesen). AK-Konsumentenschützer Guido Zeilinger, der mit dem Fall konfrontiert wurde, stellt über die Rechtsschutzabteilung der Arbeiterkammer eine neue Forderung: Schadenersatz in der Höhe von 30 Prozent des Rechnungsbetrages und eine Einmalzahlung von 600 Euro für entgangene Urlaubsfreuden.

Tipps, wie Sie im Falle des Falles richtig reklamieren:

Recht auf Gewährleistung: Waren Hotel, Pool, Strand, … nicht so wie versprochen, haben Sie Anspruch auf Gewährleistung. Der Reiseveranstalter muss für die im Katalog oder Prospekt zugesagten Leistungen einstehen.

Beweise immer sichern: Beanstanden Sie die Mängel immer gleich vor Ort. Es gilt: Mängel immer dokumentieren (etwa Fotos, Videos, Zeugen).

Ansprüche sichern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihrer Reise Ihre Ansprüche sofort mit einem eingeschriebenen Brief geltend. Beschreiben Sie die Mängel und fordern Sie eine angemessene Preisminderung.

Bares ist Wahres: Lassen Sie sich bei Ihren Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.

Schadenersatz: Für entgangene Urlaubsfreude ist Schadenersatz möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.

Geld bei Flugverspätung: Hebt das Flugzeug mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und wenn nötig auf ein Hotel.
www.arbeiterkammer.at

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