Nordbahnhof: Flapsige Interpretation des UVP-Gesetzes schließt Bürger_innen bewusst von Verfahren aus
Die Wiener Landesregierung hat binnen kurzer Zeit eine Reihe von negativen Feststellungsbescheiden zu Städtebauvorhaben beschlossen, nämlich die Projekte „Berresgasse“, „Coca-Cola Areal“, „Hausfeld“ und „Wohnallee mit Campus Nordbahnhof“. Rot-Grün beruft sich dabei auf ein Schreiben des Umweltministeriums. Nach der kreativen Interpretation der Stadt müssen Städtebauvorhaben nur dann einer UVP unterzogen werden, wenn sie eine Versorgungseinrichtung mit „Magnetwirkung“ und eine Erschließungsstraße beinhalten.
Leitbild Nordbahnhof
Das vorhandene Leitbild Nordbahnhof Wohnallee mit Bildungscampus, sieht eine multifunktionale Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten, Erschließungsstraßen und Versorgungseinrichtungen auf über 30 Hektar vor, und macht aus unserer Sicht eine UVP auf jeden Fall notwendig.
Denn es existieren sowohl ein Entwicklungskonsortium als auch ein gemeinsames Leitbild – ein planerischer Gesamtwille liegt somit eindeutig vor. Das Leitbild dient als zentrale fachliche Grundlage für die Erstellung des Flächenwidmungsplans. Für eine Beurteilung der Lärmbelastung und der Umweltwirkungen ist das derzeitige Planungsstadium ausreichend. Umso unverständlicher ist die kreative Rechtsauslegung der rot-grünen Stadtregierung, dass von einem UVP-Verfahren Abstand genommen wird.
Denn das heißt mit anderen Worten: Anrainer_innen und Umweltorganisationen werden aus dem Verfahren ausgeschlossen, Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt werden gar nicht oder viel zu spät berücksichtigt. Aber wir NEOS setzen uns weiter dafür ein, dass Bürgerinitiativen und Anrainer_innen gehört und ernst genommen werden!
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