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Wer ist betroffen? Gastronomie, Hotels, Gemeinschaftsverpfleger und alle, die unverpackte Lebensmittel verkaufen (z.B. Bäckereien, Fleischereien, Pensionen/Zimmervermieter mit Frühstück und Einzelhandelsgeschäfte mit Thekenverkauf, Direktvermarkter), müssen seit 13.12.2014 die Allergene gemäß der neuen europäischen Lebensmittelinformationsverordnung angeben. Wie richtig umsetzen? Die Umsetzung stellt die Betriebe vor große Herausforderungen. Erfahren Sie alles rund um die rechtlichen Vorgaben...
Wien
Leopoldstadt
Andreas Kadi
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