AMS bleibt geöffnet, Anträge können aber online erfolgen

Die Wintersaison ist beendet: Saisonarbeiter sollten sich online beim AMS melden. | Foto: Pexels/Dennis Leinarts
  • Die Wintersaison ist beendet: Saisonarbeiter sollten sich online beim AMS melden.
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Aufgrund des Coronavirus ergreift das AMS weitreichende Maßnahmen.

Konkret bedeutet das, dass Personen, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müssen, dies für die Zeit dieser Krise nicht persönlich im AMS machen müssen, sondern diese Geltendmachung elektronisch per Mail, über das eAMS-Konto oder telefonisch erfolgen kann. Speziell Kunden, die bereits ein eAMS-Konto haben bzw. bei Finanz-Online registriert sind, können den digitalen Channel für die Arbeitslosenmeldung nutzen. Das AMS mit seinen Mitarbeitern nimmt dann mit den Betroffenen Kontakt auf und klärt die weiteren Schritte.

"Kurzarbeitsbeihillfe Corona"

Ausländische Saisonarbeiter können über die Website des AMS das Formular PDU1/E301 online für die Antragstellung in ihrem Heimatstaat beantragen. Für Unternehmen wird es ein neues Modell der Kurzarbeit geben, um Personal in Beschäftigung halten zu können. Kurzarbeit kann es somit auch geben, wenn vorübergehend gar nicht gearbeitet wird, die "Kurzarbeitsbeihillfe Corona" soll innerhalb von 48 Stunden beantragt werden können. Die Nettoersatzrate soll zwischen 80 und 90 Prozent betragen.
Trotz der notwendigen Reduktion der sozialen Kontakte wird das AMS als versorgungskritischer öffentlicher Dienstleister seine Funktionsfähigkeit in vollem Umfang aufrecht erhalten.

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