Tipps der Arbeiterkammer bei Flugreisen

Wer bei Komplikationen mit der Fluglinie seine Reise komplett storniert, muss in den meisten Fällen mehr bezahlen. | Foto: Pexels
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  • hochgeladen von Christoph Schneeberger

Mit dem Flugzeug auf Urlaub fliegen mag zwar oftmals gemütlicher als mit dem eigenen Auto sein, jedoch birgt es eine Menge nicht kontrollierbarer Risiken. Wenn es zu einer Überbuchung, Annullierung oder Verspätung des Fluges kommt, ist der Passagier machtlos. Wer mindestens 45 Minuten vor Abflug eincheckt, kann dennoch seine Rechte geltend machen.

Überbuchung, Annullierung

Die Fluggesellschaften sind bei Überbuchungen dazu verpflichtet, vorweg nach Freiwilligen zu suchen, die vom Flug zurücktreten wollen. Wenn jemand Opfer einer Überbuchung oder Flugabsage wird, hat er das Wahlrecht zwischen der vollständigen Rückerstattung des Preises für den nicht konsumierten Teil der Reise, der schnellstmöglichen anderweitigen Beförderung oder einer Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt.
Für Fluggäste gibt es bei einer Annullierung keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft zwei Wochen vor dem geplanten Termin über die Streichung des Fluges informiert oder eine andere zumutbare Beförderung angeboten wird.

Verspätung

Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden haben Reisende Anspruch auf Mahlzeiten, zwei Telefonate, E-Mails oder, wenn nötig, auf Hotelunterbringung. "Am besten immer gleich den Grund für Verspätungen in Erfahrung bringen und wenn Sie von Verzögerungen wissen, ist es sinnvoll, wenn Sie die Reise trotzdem antreten. Bei Stornierung fallen nämlich 85 Prozent der Kosten an", sagt Konsumentenschützer Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer. Wird der Urlaub aber trotz Überbuchung, Annullierung oder Verspätung nicht abgesagt, so stehen den Fluggästen Entschädigungen von 250 bis 600 Euro zu. "Nur wenige machen die Entschädigungsleistung geltend", erklärt Zeilinger und rät dazu von seinem Recht Gebrauch zu machen.

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