Damit der Urlaub kein Reinfall wird

Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer kennt die häufigsten Reisemängel.
  • Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer kennt die häufigsten Reisemängel.
  • hochgeladen von Christoph Schneeberger

Rechtzeitig zur Urlaubssaison informiert die WOCHE über Besonderheiten, die es rund um Pauschalreisen zu beachten gibt.

Bezüglich der Ansprechperson für etwaige Reisemängel wird häufig von einem Irrglauben ausgegangen. Da mit der Buchung ein Vertrag zwischen Konsument und Reiseveranstalter einhergeht, ist nicht das Reisebüro, sondern der Reiseleiter für Mängel zuständig. Das Reisebüro ist daher nur Vermittler und haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht aber für die einwandfreie Erbringung der Reise.

Reiseleiter kontaktieren


Deswegen lohnt sich der Weg zur Hotelrezeption in den meisten Fällen auch nicht wirklich. Das Hotel verspricht zwar Besserung, vertröstet seine Gäste aber oft nur mit den bekannten Worten: "Wir werden uns so schnell wie möglich darum kümmern."
Der erste Weg bei einer Beschwerde ist demnach immer jener zum Reiseleiter. Sollte der Veranstalter nicht erreichbar sein, muss zwingend ein Anrufsprotokoll erstellt werden, um rechtlich abgesichert zu sein. Fotos von Mängeln sind natürlich ebenfalls unerlässlich.

Egal welcher Mangel am Urlaubsort auftritt, wenn die Bedingungen nicht den Angaben im Katalog oder den Vereinbarungen auf der Buchungsbestätigung entsprechen, sollte dies unverzüglich mitgeteilt werden. Das Mitführen des Katalogs oder der Reisebestätigung wird wärmstens empfohlen, damit Entschädigungen leichter geltend gemacht werden können.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte vom Vertreter des Veranstalters eine schriftliche Bestätigung der Reklamation verlangt werden.

Arbeiterkammer hilft


Wenn Probleme auftauchen, die aus verschiedensten Gründen nicht sofort lösbar sind, dann "sollte man nach der Reise gleich zur AK kommen, weil man fast immer etwas machen kann", erklärt Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer.

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