Annaberg: Vom Garten bis(s) zum Gericht
Annaberger fordert von einem Touristen Behandlungskosten für seinen angefallenen Hund ein.
ANNABERG (db). Peter Stockhammer sitzt gemütlich mit seiner Hundedame Askia in seinem Garten und genießt das schöne Wetter. Von seiner Terrasse aus sieht der Annaberger, wie ihm ein Mann zuwinkt und eine Frage stellen will. Bis dahin eine ganz normale Situation, bis sich etwas Schlimmes zutrug.
Biss in den Hals
"Der Mann wollte eine Auskunft von mir. Er selbst hatte auch einen Hund mit dabei. Dies ist auch Askia aufgefallen", erklärt Peter Stockhammer die Situation mit dem holländischen Touristen. Der Hund des Holländers gelangte auf das Grundstück, das mit Thujen eingezäunt ist, beschnupperte die Hundedame und begann plötzlich zu raufen. "Wir konnten die beiden zum Glück gleich voneinander losreißen. Mein Hund erlitt jedoch eine Biss- und Kratzwunde beim Kampf", so der Annaberger.
300 Euro Behandlungskosten
Er fuhr, nachdem er die Wunde entdeckte, zum Tierarzt. Dort wurde Askia erstversorgt und genäht. Dabei entstanden 300 Euro Behandlungskosten. "Ich wollte die Sache einvernehmlich zwischen uns klären. Er sollte zumindest die Hälfte der Kosten übernehmen", berichtet Stockhammer. Der Tourist willigte aber nicht ein. Begründung: Die Wunde hätte sich der Hund sicher schon vorher zugezogen.
Daraufhin rief Stockhammer die Polizei. "Die selbe Geschichte erzählte er auch dem Polizisten. Der Holländer erhielt eine Strafe von 30 Euro wegen Nichteinhaltens der Leinenpflicht und ich bekam die gleiche Strafe wegen Nichtsicherns des Hundes. Und das auf meinem Grundstück. Das kann es doch nicht sein", ist der Hundehalter verärgert.
Strafe ist korrekt
Unrecht hatten die anwesenden Polizisten aber nicht. Laut Hundehaltergesetz darf ein Hund zwar unter und auch ohne Aufsicht frei auf dem Grundstück herumtollen, trotzdem muss eine entsprechende Bezaunung vorhanden sein. Egal wie brav der Hund auch folgen würde.
"Das mit der Strafe hab ich ja schon verkraftet, doch ich möchte wenigstens noch mein Recht einfordern, dass der Tourist zumindest die Hälfte der Behandlungskosten übernehmen muss", zeigt er sich kämpferisch und wird nun den Rechtsweg beschreiten.
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