Betriebsratsvorsitzender zweigte 41.500 Euro ab

Richter Martin Kühlmayer sprach mildes Urteil aus. | Foto: Probst
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  • Richter Martin Kühlmayer sprach mildes Urteil aus.
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BEZIRK LILIENFELD. „Ich war wirklich fassungslos“, erklärte Peter Eigenthaler in seiner Funktion als Verteidiger eines 49-Jährigen, der in einem umfassenden Geständnis zugab, als Betriebsratsvorsitzender eines Unternehmens im Bezirk Lilienfeld rund 41.500 Euro in die eigene Tasche gesteckt zu haben.
„Wieso er sich dazu hinreißen hat lassen, ist mir völlig unerklärlich“, meinte der Anwalt. Er kenne den Beschuldigten seit mehr als 20 Jahren als fürsorglichen Gewerkschaftsfunktionär und Betriebsrat und so eine Tat entspreche keinesfalls seinem Charakter. Natürlich akzeptiere sein Mandant die Schadensgutmachung, die Privatbeteiligtenvertreter Jürgen Brandstätter für den Betriebsrat des Unternehmens forderte.

"Finanzieller Engpass"

Es sei bei ihm unter anderem aufgrund einer Scheidung finanziell eng geworden, so der Angeklagte, der ergänzend hinzufügte, „… durch eigene Schuld, das ist gar keine Frage.“ Ab Jänner 2010 habe er immer wieder Gelder vom Konto und aus den Handkassen des Betriebsrates abgezweigt und für Dinge des alltäglichen Lebens verwendet. Zuerst versuchte er es noch mit einer Loch auf-Loch zu- Taktik, wisse aber nicht mehr wie oft und schließlich seien seine Zugriffe bis Mai 2016 teilweise ausgeartet. Eigentlich habe er niemanden schädigen wollen und es tue ihm vor allem Leid, seine Kollegen, die ihm vertrauten, enttäuscht zu haben, bekannte der Beschuldigte in seinem reumütigen Geständnis gegenüber dem St. Pöltner Richter Martin Kühlmayer. Um seine Aktionen zu verschleiern fälschte er darüber hinaus auch Rechnungen, auf denen fiktive Personen eine Zahlung mit „dankend erhalten“ bestätigten.

Relativ mildes Urteil

„Ich glaube, dass Sie es wirklich bereuen, was Sie getan haben“, begründete Kühlmayer sein relativ mildes Urteil. Bei einem möglichen Strafmaß bis zu drei Jahren Haft, sah der Richter eine Bewährungsstrafe von acht Monaten als ausreichend. Damit kam er der Bitte des bislang unbescholtenen Angeklagten um ein Urteil, das ihm ein Weiterarbeiten ermöglicht, nach und verhängte auch keine zusätzliche Zahlung des Wertersatzes an den Staat in Höhe des Schadens, um die Schadensgutmachung beim Betriebsrat zu ermöglichen, die binnen 14 Tage zu begleichen ist. Das Urteil ist vorerst noch nicht rechtskräftig.

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