Gerichtsprozess gegen Lilienfelder
Für Schnitzel auf Quarantäne gepfiffen
BEZIRK. Eine generalpräventiv hohe Bestrafung forderte der St. Pöltner Staatsanwalt Patrick Hinterleitner im Prozess gegen einen 20-Jährigen aus dem Bezirk Lilienfeld, der trotz Quarantäneverordnung zum Schnitzelholen fuhr.
Richter Markus Grünberger, der den Beschuldigten erst im vergangenen Sommer zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt hatte, hinterfragte dessen Situation am 17. September 2020. Demnach befand sich der Bursche seit zwei Tagen in Quarantäne. Mit Schnupfen und Husten wurde er zum Coronatest nach St. Pölten geschickt und erhielt einen Absonderungsbescheid, auf das Testergebnis hätte er entsprechend isoliert zuhause warten müssen.
Positiver Test
Ausgesprochen leichtsinnig ließ er sich trotz des Bescheides von einem nichts ahnenden Freund mit dem Auto abholen, um mit ihm ein Schnitzel aus einem Restaurant zu holen, wobei man sich etwa 30 Minuten gemeinsam im Fahrzeug befand. Gegessen habe er das Schnitzel dann zuhause, anschließend habe er das Testergebnis erhalten, das ihn als Corona-Infizierten bestätigte.
„Ich habe nicht gerechnet, dass das solche Konsequenzen hat“, schien dem 20-Jährigen wichtiger, als die Möglichkeit an Covid 19 erkrankt und mit seinem Verhalten andere Personen gefährdet zu haben. „Leuten, wie Ihnen, haben wir es zu verdanken, dass wir schon seit Monaten mit Maske verhandeln“, plädierte Grünberger an die Vernunft des Angeklagten, der Besserung versprach. Vor dem Gefängnis bewahrte ihn der Richter vorerst mit einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten, eine für den derzeit arbeitslosen Burschen doch saftigen Geldstrafe ist allerdings unbedingt: 240 Tagessätze zu, dem Einkommen entsprechend je vier Euro (120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, also insgesamt 960 Euro, fanden auch die Zustimmung Hinterleitners, während der Beschuldigte Ratenzahlung erbat (rechtskräftig).
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