Streit in Asylantenheim eskalierte
MITTERBACH. (ip) Acht Zentimeter tief stieß ein 19-jähriger Asylwerber aus Afghanistan seinem Landsmann ein Messer in die Nierengegend – glücklicherweise nur knapp unter die Haut, was der St. Pöltner Richter Markus Grünberger nicht als schwere Körperverletzung wertete.
Der Vorfall ereignete sich Ende März 2013 in einer Asylantenunterkunft in Mitterbach, als sich der 19-Jährige von seinem 29-jährigen Mitbewohner derart provozieren ließ, bis er mit dem Küchenmesser, mit dem er gerade einen Apfel schälte, auf den Kontrahenten losging.
„Er hat mich ,Taliban' geschimpft und gesagt, ich bin kein Mann“, begründete der Jüngere seine Aggressionen gegenüber seinem Landsmann. Er habe ihn mehrfach aufgefordert, damit aufzuhören, als ihm der andere aber einen Faustschlag versetzte und ihn in den Schwitzkasten nahm, habe er ihn „angestochen“. „Ich wollte ihn nicht schwer verletzen, sonst hätte ich ihn in den Bauch gestochen“, widersprach der Angeklagte dem Vorwurf von Staatsanwältin Kathrin Bauer, die von einer absichtlich schweren Körperverletzung ausgegangen war.
„Mein Mandant hat bei dieser Auseinandersetzung auch zwei Zähne eingebüßt“, relativierte Verteidiger Peter Kaliwoda die Schuld des 19-Jährigen, der zum Zeitpunkt des Streits eine schlaflose Nacht mit heftigen Zahnschmerzen hinter sich hatte.
Aus den unterschiedlichen Aussagen der beiden Streithähne wählte der Richter, durch Zeugenaussagen und jeweilige Verletzungsatteste gestützt, den Mittelweg. Er verurteilte den Jüngeren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten, der „unschuldige“ Kontrahent fasste zwei Monate, ebenfalls bedingt, aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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