Tierärztin von Tierquälerei freigesprochen
BEZIRK LILIENFELD. Weil sie ihre beiden Hunde bei 30 Grad Außentemperatur in ihrem Auto zurückgelassen hat, musste sich eine 52-jährige Italienerin am Landesgericht St. Pölten verantworten. Sie bekannte sich nicht schuldig, da, wie Verteidiger Peter Eigenthaler erklärte, kein bedingter Vorsatz zu erkennen sei.
„Ich mache alles für meine Hunde“, betonte die Tierärztin, die sich in ihrer Heimat auch freiwillig für Tiere einsetzt und unter anderem im Süden Italiens Zwingerhunde befreit. Ihre Hunde, immerhin 45 und 30 Kilo schwer, seien immer bei ihr. So auch bei ihrem jährlichen Aufenthalt in Niederösterreich, zu dem auch ein Ausflug auf die Gemeindealpe in Mitterbach gehöre.
Hunde allein im Auto
Am 13. August 2018 stellte sie nach einem längeren Auslauf ihrer Hunde beim Erlaufsee ihr Fahrzeug bei der Talstation der Gemeindealpe auf einen, durch Bäume beschatteten Platz, kurbelte alle vier Fenster etwa 15 Zentimeter herunter und ließ die Vierbeiner etwa eineinhalb Stunden alleine im Fahrzeug zurück. Dabei dachte sie nicht an den Verlauf der Sonne, die schließlich auf den geräumigen Mercedes brannte. Eine aufmerksame Tierfreundin schlug in der Talstation Alarm, die Polizei wurde zu Hilfe gerufen.
"Hechelnd im Auto gelegen"
„Sie sind hechelnd im Auto gelegen“, beschrieb der Beamte als Zeuge die Situation der Vierbeiner. Ein zufällig anwesender Mechaniker habe ihm geholfen, die Fahrzeugtüre durch ein offenes Fenster aufzumachen, die Hunde aus dem Kofferraum zu holen und sie mit Wasser zu versorgen. Obwohl der Polizist selbst Hundebesitzer ist, sei es ihm nicht möglich gewesen, den Zustand der Tiere einzuschätzen.
„Ich habe den Sonnenverlauf falsch eingeschätzt“, gab die Tierärztin zu. Natürlich sei es nicht in ihrer Absicht gelegen, die Hunde zu quälen, meinte auch Eigenthaler, der im Falle einer Verurteilung auch mögliche berufliche Konsequenzen für seine Mandantin befürchtete. Während die Staatsanwältin bei einer Tierärztin einen höheren Maßstab bei der Sorgfalt forderte, schloss sich der Richter der Meinung des Verteidigers an und sprach die Italienerin frei (nicht rechtskräftig). Man könne in diesem Fall höchstens von einer Fahrlässigkeit der Beschuldigten ausgehen, so Herr Rat in seiner Urteilsbegründung.
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