Gericht: Helfer von Hasch-Gärtner verurteilt
BEZIRK LILIENFELD. „Wir haben überprüft, was Sie gesagt haben. Alles wurde klar widerlegt!“, konfrontierte ein St. Pöltner Richter einen 32-jährigen Serben unter anderem mit Auswertungen von Handydaten. Staatsanwältin Barbara Kirchner legte dem Angeklagten zur Last, für einen Landsmann im Herbst 2017 ein Haus in Kleinzell, in dem eine Indoor-Plantage mit Cannabispflanzen sichergestellt worden war, angemietet und die Miete bezahlt zu haben.
Handykontakte in Kleinzell
„Sie sagen, Sie waren nur drei Mal in Kleinzell, Ihr Handy war aber an verschiedenen Tagen zumindest 20 Mal dort“, meinte Herr Rat, wobei es keinerlei Hinweise gebe, dass ein anderer mit dem Mobiltelefon in der Ortschaft gewesen sei. Darüber hinaus gebe es entgegen der Behauptung des Serben zahlreiche Handykontakte mit dem Hasch-Gärtner, der sich als U-Boot in dem Haus einquartiert und niemandem geöffnet habe. Auch die Aussage der Vermieterin unterstrich die Vermutungen des Richters, der dem 32-Jährigen nicht glaubte, dass er von der Nutzung der Liegenschaft und dem Verkauf des Suchtgiftes nichts gewusst habe, zumal der nicht mehr zu greifende Drogenhändler in einer Aussage den Beschuldigten schwer belastete.
Der Lüge überführt
Obwohl Verteidiger Michael Hofbauer im Hinblick auf die erdrückenden Indizien seinen Mandanten auf den wesentlichen Strafmilderungsgrund eines Geständnisses hinwies, blieb dieser bei seiner leugnenden Verantwortung und schüttelte zum Urteil des Richters nur den Kopf. „Sie sind der Lüge überführt“, begründete Herr Rat den Schuldspruch. Von insgesamt 24 Monaten soll der Serbe acht hinter Gitter (nicht rechtskräftig). „Ich bin der Meinung, Sie wollten mich für dumm verkaufen“, ergänzte er die Urteilsbegründung.
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