Namenloser Onkel als Fahrer
Richterin Wais-Pfeffer schenkte den Aussagen eines Rumänen und seiner Tochter keinen Glauben.
BEZIRK (ip). Ein Onkel, dessen Familiennamen weder ein 42-jähriger Rumäne aus dem Bezirk Lilienfeld noch seine 15-jährige Tochter nennen konnte, sei der Lenker eines Fahrzeuges gewesen, der im August 2012 auf einer Fahrt nach Wien einen Verkehrsunfall verursacht hatte.
Unbekannter Onkel
Mit viel zu hoher Geschwindigkeit krachte das Auto der Rumänen damals bei einem Überholmanöver in ein anderes Fahrzeug und kam selbst auf der Seite zu liegen. Die 15-Jährige erlitt als Beifahrerin leichte Verletzungen. Der Schaden, den die Versicherung bezahlte, betrug 13.739,79 Euro.
Vor der Polizei und auch beim Prozess am Landesgericht St. Pölten sagten der angeklagte Vater und seine Tochter aus, dass ein ominöser Onkel das Fahrzeug gelenkt hätte und nach dem Unfall aus einem Fenster geklettert und davongelaufen sei.
Unfallzeuge befragt
Ein Zeuge des Unfalls, der auch als Helfer aufgetreten war, gab gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer jedoch glaubwürdig an, dass der Rumäne den Pkw gelenkt habe.
Seiner Aussage nach sei niemand aus dem Autowrack gekrochen und davongelaufen. Dabei besitzt der 42-Jährige gar keinen Führerschein und war zum Unfallzeitpunkt auch noch alkoholisiert. Die Versicherung des Angeklagten sah daher den Tatbestand des schweren Betrugs für gegeben.
Weitere Straftat
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner wartete noch mit einem weiteren Strafantrag auf, wonach der Angeklagte am 31. Juli 2012 einen Mann durch einen Kopfstoß verletzt haben soll.
Schädelprellung, Abschürfungen und eine Bänderzerrung der Halswirbelsäule waren die Folgen für das Opfer.
Glaubwürdiger Helfer
Sowohl für die Richterin als auch für den Staatsanwalt stand zuletzt fest, dass der Zeuge des Verkehrsunfalls absolut glaubwürdig sei.
Die 15-Jährige meinte zudem unmittelbar nach ihrer Bergung aus dem Unfallwagen ihm gegenüber: „Ich hab dem Papa eh immer gesagt, er soll nicht so schnell fahren.“
Bedingte Haftstrafe
Da sie jedoch auch im Prozess trotz Warnung seitens des Gerichts bei ihrer Falschaussage gegenüber der Polizei blieb, wird Staatsanwalt Patrick Hinterleitner auch gegen sie ein Verfahren einleiten. Für den 42-jährigen Angeklagten gab es eine bedingte Haftstrafe von einem Jahr und die Schadensgutmachung bei der Versicherung.
Unter Protest nahm der Rumäne das noch nicht rechtskräftige Urteil an.
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