Neue Plakatierungsverordnung für Hainfeld
HAINFELD. Um den Wildwuchs an Plakatständern einzuschränken wurde in Hainfeld von Bürgermeister Albert Pitterle auf Vorschlag des zuständigen Gemeindeausschusses eine neue Plakatierungsverordnung erlassen. Künftig dürfen in Hainfeld nur mehr in den für diesen Zweck montierten Plakatkästen Plakate und Druckwerke angebracht werden. Das Plakatieren ist nur nach zeitgerechter Buchung bei der Stadtgemeinde für maximal 14 Tage vor der Veranstaltung und nach vorheriger Entrichtung einer Gebührt von zwei Euro pro Plakat möglich. Der Aushang erfolgt durch Gemeindebedienstete. Im gesamten Gemeindegebiet stehen insgesamt 47 Plakatkästen zur Verfügung. Widerrechtlich aufgestellte Plakatständer werden von Bauhofmitarbeiten weggeräumt und können am städtischen Bauhof abgeholt werden. Als Strafgebühr für das Anbringen von Plakaten bzw. das Aufstellen von Plakatständern ohne Genehmigung werden 50 Euro festgesetzt. Einzige Ausnahmen gibt es für die Aufstellung von A-Ständern für Vereine und Organisationen mit Sitz in Hainfeld. Diese müssen rechtzeitig im Stadtamt, mit Bekanntgabe der Standorte und der Anzahl der Ständer, gemeldet werden, und diese verborgt bei Bedarf gegen eine Kaution von zehn Euro einheitliche A-Ständer.
Wahlplakate von wahlwerbenden Gruppen unterliegen anderen gesetzlichen Bestimmungen und sind von dieser Verordnung nicht betroffen. "Mit dieser Verordnung möchte die Stadtgemeinde Hainfeld das Überhandnehmen von Plakatständern hintanhalten. Zumeist werden diese von den Aufstellern nach Beendigung der beworbenen Veranstaltung auch nicht mehr eingesammelt und verschandeln somit das gesamte Ortsbild", so Vizebürgermeister Andreas Klos.
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