Fünf Gewalttäter auf der Anklagebank
Richterin Doris Wais-Pfeffer hatte fünf Straftäter in einem Prozess auf der Anklagebank sitzen.
BEZIRK LILIENFELD. Lilienfeld und St. Aegyd waren Schauplätze mehrerer Straftaten, für die fünf Männer im Alter von 23 bis 26 Jahren am Landesgericht St. Pölten zur Verantwortung gezogen wurden.
Mehrere Schlägereien
Zwei junge Männer hinterließen bei Schlägereien im April und August dieses Jahres ihre Spuren in den Gesichtern ihrer Opfer und wurden aufgrund ihrer bisherigen Unbescholtenheit zu bedingten Freiheitsstrafe von sechs und acht Monaten verurteilt. Während der Kampf im August auf einem Fußballplatz aufgrund eines nicht akzeptierten Fouls entstanden war, kam es im April zu einer heftigen Auseinandersetzung gegen zwei Mitangeklagte, wobei einer der bereits mehrfach einschlägig vorbestraften Burschen auch mit einem Messer drohte.
Keine Notwehr erkennbar
„Notwehr“, so Richterin Doris Wais-Pfeffer zur Verantwortung des Zweitangeklagten, „ist dabei nicht zu erkennen gewesen!“ Sie verurteilte den teilweise geständigen Angeklagten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten, zumal nach seiner letzten Verurteilung im Jänner 2016 von einem raschen Rückfall auszugehen war.
Dem Erstangeklagten legte die Staatsanwaltschaft darüber hinaus zur Last, dass er Ende Juli 2015 gemeinsam mit dem fünften Angeklagten, beide im Zustand voller Berauschung, einerseits einen Tank aufgebohrt, andererseits einem älteren Paar einen Kanister mit Benzin sowie Werkzeug aus einem Schuppen gestohlen habe.
Fahrt im Drogenrausch
Als „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ wertete Wais-Pfeffer, dass der Fünfte im Bund nach dem Diebstahl mit einem Pkw, der kein Pickerl hatte, so weit auf die linke Fahrbahnseite geriet, dass einer von fünf entgegenkommenden Radfahrern stark abbremsen und sein Rad so verreißen musste, dass der Bursche am Fahrbahnrand zu Sturz kam. „Wir waren extrem unter Drogeneinfluss“, beteuerte der Fahrzeuglenker, der sich bei allen Opfern entschuldigte und zu dem Beinahe-Crash mit dem 15-jährigen Schüler meinte: „I hätt ma des nie verzieh´n, wenn mit den Kindern was passiert wär!“
Wais-Pfeffer schickte den neunfach Vorbestraften, bei dem noch 15 Monate aus einer bedingten Vorstrafe offen sind, für vorerst vier Monate in Haft. Der Erstangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe in der Dauer von neun Monaten, davon sieben bedingt. Zwei bedingte Vorstrafen wurden widerrufen, sodass er noch weitere fünf Monate hinter Gitter muss. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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