Sex-Inserat mit gerichtlichen Folgen

Anwalt Alfred Schneider sah keine strafbare Handlung. | Foto: Probst
  • Anwalt Alfred Schneider sah keine strafbare Handlung.
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BEZIRK LILIENFELD. Zunächst eher locker, dann zunehmend angewidert fühlte sich eine 18-Jährige, als sie Anfang November 2017 in den Abendstunden erste Nachrichten via Telefon mit teils extrem ordinären Inhalten erhielt.

Gefälschtes Inserat

Sie wandte sich an ihren Vater, der im Internet recherchierte und auf ein Inserat stieß, das er als Ursache für die insgesamt 63 Nachrichten erkannte. Neben dem Foto und der Telefonnummer seiner Tochter war zu lesen: „Suche One-Night- Stand, bin für alles offen!“ Noch in der Nacht kontaktierte der 43-Jährige den Betreiber der Plattform und bestand auf die Löschung des Inserates. Obwohl in den Morgenstunden alles gelöscht war, trafen noch tagelang entsprechende Nachrichten ein.
Am Landesgericht St. Pölten musste sich nun eine 24-Jährige aus dem Bezirk Lilienfeld wegen des Versuchs der beharrlichen Verfolgung und der fortgesetzten Belästigung verantworten. „Meine Mandantin ist zu den Tatsachen geständig, es liegt jedoch keine strafbare Handlung vor“, erklärte Verteidiger Alfred Schneider und begründete dies damit, dass die 24-Jährige insofern freiwillig vom Versuch zurückgetreten sei, da sie selbst in den Morgenstunden die Löschung der Anzeige veranlasst habe.

Motiv: "Blödsinn"

Als Motiv für den „Blödsinn“ gab die Beschuldigte an, dass es sich bei dem Opfer um die Freundin eines Mannes handelt, mit dem sie selbst früher eine kurze Beziehung gehabt habe. „Eifersucht und Rache“, bestätigte sie die Frage des Richters nach den Hintergründen. Sie habe an diesem Abend schon etwas getrunken gehabt, als sie jedoch in der Früh zwei WhatsApp-Nachrichten von der Schwester ihres Ex-Freundes erhielt, wobei diese ihr auch mit gerichtlichen Konsequenzen drohte, habe sie den Eintrag sofort gelöscht.
Daraus ergab sich die zentrale Frage im Prozess: Freiwilliger oder durch die Drohung erfolgter Rücktritt von einer strafbaren Handlung? Den Antrag Schneiders, der beim Provider nachforschen wollte, wer die Löschung veranlasst habe, wies der Richter zurück.

Berufung gegen Urteil

Seiner Ansicht nach habe die Angeklagte das mehrere Stunden aktive Inserat aufgrund der WhatsApp-Drohung gelöscht. Er verurteilte die 24-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen, ihrem Einkommen entsprechend zu je 28 Euro (100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Schneider erhob dagegen volle Berufung, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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