Änderungen bei „Mein Pasching Pass“
PASCHING (red). Im Februar 2016 wurde der „Mein Pasching Pass“ für sozial schwächere Bürger, für Grossfamiien, für in OÖ Studierende und andere definierte Personengruppen eingeführt. Nun hat der Gemeinderat wesentliche Änderungen bei den Anspruchskriterien beschlossen. So kann bereits eine Familie mit drei Kindern, bzw. Alleinerziehende mit zwei Kindern den „Mein Pasching Pass“ beanspruchen. Auch gibt es eine Änderung der Förderung zum Jahresticket und der Berechnungsgrundlage für die Anspruchsberechtigung.
„Der Pasching Pass ist eine finanzielle Unterstützung für Paschinger Bürger in bestimmten Lebenssituationen. Er sieht Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen vor und wird von den Paschingern gerne in Anspruch genommen und genützt“, erklärt Bürgermeister Peter Mair. Infos zum "Mein Pasching Pass" gibt es hier.
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