Rauchverbot in der Gastro
Wirte im Bezirk: Weniger Umsatz seit Rauchverbot
Seit 1. November gilt das absolute Rauchverbot in der Gastronomie. Das sagen die Wirte dazu.
LINZ-LAND (wom). So unterschiedlich die Betriebe in der Gastrobranche, so unterschiedlich fallen auch die ersten Reaktionen auf das neue Gesetz aus. „Für Restaurantbetreiber oder etwa die Systemgastronomie stellt das absolute Rauchverbot eher kein allzu großes Problem dar“, erklärt Thomas Stockinger, Wirtesprecher in Oberösterreich.
Cafés und Co betroffen
Ganz anders sieht die Situation aber bei Cafés – auch in Einkaufszentren – Bars, Nachtlokalen oder Gaststätten mit hohem Stammgastanteil an Rauchern aus. „Diese Betriebe mussten Umsatzeinbußen von bis zu 40 Prozent hinnehmen“, betont der Wirtesprecher. Doch es ist nicht nur das fehlende „Gerstel“ in der Kassa, welches die Wirte bekritteln. „Ehrlich gesagt, recht viel weniger Umsatz als vorher ist es nicht. Aber die Gemütlichkeit ist nicht mehr da. Ein paar Gäste sind draußen und die anderen Besucher sind im Lokal“, betont Heinz Dolzer vom Old City Pub in Ansfelden.
"Gemütlichkeit abhanden gekommen"
Seit 14 Jahren betreibt Dolzer sein Lokal. Bislang fiel er unter die 50-Quadratmeter-Regelung, konnte sich also aussuchen, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal führen will. Da er selbst Raucher ist, steht der Wirt nun auch vor einem persönlichen Problem, welches er mit zahlreichen Kollegen in der Branche teilt: „Ich bin ein Ein-Mann-Betrieb. Wenn die Leute drinnen sind, kann ich nicht rausgehen“, sagt der Wirt. Er sorgt sich zudem um etwaigen Ärger mit Anrainern, wenn seine rauchenden Gäste in der Nacht zu viel Lärm verursachen würden. „Ich habe mit allen Betroffenen gesprochen. Sie sollen sich bei mir melden, wenn es Probleme gibt“, so Dolzer. „Bislang gab es noch keine Beanstandungen oder Anzeigen. Das hat uns die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land bestätigt“, betont Stockinger.
Ausnahmen und fehlende Regelung
Große Kritik der Gastronomen sind die Grauzonen des Gesetzes: Da gibt es etwa die Ausnahme für Trafiken und für die Hotellerie, die nach wie vor Raucherbereiche haben dürfen. Auch die rechtliche Situation „vor der Tür“ ist Wirtesprecher Stockinger ein Dorn im Auge: „Wir haben noch keine Regelung, was ein Wirt für seine rauchenden Gäste aufstellen darf, sprich wie viele Wände darf ein Vorbau haben oder welche Überdachung zulässig ist und so weiter und so fort“. Weiters seien kleine Gastronomiebetriebe oft in einem Pachtverhältnis, der Gehsteig vor der Tür gehört da in den meisten Fällen nicht dazu. „Die kleinen Wirte, die ohnehin durch dieses Gesetz schwer belastet werden, sind also quasi doppelt bestraft, da sie oft nicht mal einen Aschenbecher vor die Tür stellen dürfen“, unterstreicht Stockinger. Er rechnet damit, dass die neue Regelung für einige Kollegen das Aus bedeuten wird. „
Es wird ein paar erwischen und das sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich. In der einen oder anderen Gemeinde könnte auf längere Sicht auch der klassische Wirt komplett wegbrechen“, warnt der Wirtesprecher. „Ich bin persönlich enttäuscht über diese Entwicklung, auch wenn ich selbst nicht betroffen bin. Mir tun alle Kollegen leid, die nun um ihre Existenz fürchten müssen“, zeigt Hotelier und Gastronom Gerold Royda aus Hörsching Solidarität für die Kollegen.
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