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Kriminalfall im Pulverschnee

Rund 30-40 Paar Schier kommen in der Wintersaison pro Tag in Österreich ihren Eigentümern abhanden. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Schier oder Snowboard aus der Schibox am Auto, dem Schiständer vor der Hütte oder dem Schikeller gestohlen werden und der Dieb – wie so oft – nicht gefunden wird?

Werden Ihre Schier oder Ihr Snowboard aus einer auf dem Fahrzeug montierten Schibox gestohlen, während Sie dieses auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt haben, so können Sie außer den Dieb niemanden dafür haftbar machen.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn Sie in einem Hotel oder einer Pension nächtigen und Ihr Fahrzeug auf Anweisung des Gastwirts auf den Hotelparkplatz oder in der Hotelgarage parken. Werden die Schier dann aus der Dachbox gestohlen, so haftet der Gastwirt unabhängig von einem Verschulden für den Schaden, wenn er nicht nachweisen kann, dass weder er noch seine Mitarbeiter, noch fremde, im Haus aus- und eingehende Personen den Schaden verursacht haben. Diese Haftung ist jedoch auf € 1.100,00 begrenzt. Wichtig ist zu bedenken, dass die Haftung des Gastwirts auf der Gefahr des „offenen Hauses“ beruht, also der Überlegung, dass in einem Hotel oder einer Pension – bedingt durch den Betrieb – zahlreiche Leute ein- und ausgehen. Das gewaltsame Eindringen eines Fremden z.B. in die Parkgarage wäre daher nicht von der Haftung umfasst. Auch wenn Sie Ihre Schier im hoteleigenen Schistall verwahren, so haftet der Gastwirt für die Gefahr des offenen Hauses mit den bereits erwähnten Haftungsbegrenzungen.

VORSICHT! Sie als Gast kann ein Mitverschulden treffen, etwa dann, wenn die Schibox nicht verschlossen ist, sich in einem desolaten Zustand befindet, oder Sie im Schistall angebotene Sicherungseinrichtungen nicht nutzen.

Für viele Sportler gehört zu einem gelungenen Schitag die Einkehr in eine Hütte. Gerne werden dabei die Schier in Schiständer vor den Hütten gestellt. Nachdem Sie der Hüttenwirt in diesem Fall nicht beherbergt (Sie nächtigen dort nicht), trifft ihn auch nicht die Haftung für das „offene Haus“, sodass er in aller Regel nicht für entwendete Schier einstehen muss.

Wie Sie sehen, besteht eine erhebliche Gefahr, dass Sie auf dem Schaden für die entwendeten Schier sitzen bleiben. Um das Risiko zu minimieren, gibt es die Möglichkeit, seine Schier zu versichern. Zahlreiche Versicherer bieten dazu unterschiedliche Versicherungsprodukte an, die man auf die individuellen Bedürfnisse anpassen kann. Empfehlenswert ist es, sich von seinem Makler beraten zu lassen, um das optimale Produkt zu bekommen.

Für mehr Informationen zu diesem Thema und ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot kontaktieren Sie bitte

Frau Doris Kollmann
EFM Versicherungsmakler
Gabelsbergerstr. 14
4052 Freindorf-Ansfelden
Tel: +43 7229 21751
Mail:ansfelden@efm.at

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