Die Teilzeitarbeit als große Pensionsfalle
Die Grünen wollen die systematische Benachteiligung der Frauen bei Pensionen eindämmen.
LEONDING (wom). LEONDING (wom). "Seit Inkrafttreten des 40-Jahre-Durchrechungszeitraums der Schwarz-Blauen Pensionsreform wirken sich Erwerbsunterbrechungen und Phasen von Teilzeitbeschäftigung sehr nachteilig auf die Pensionshöhe aus. Davon sind vor allem Frauen betroffen", erklärt Maria Buchmayr, Landesprecherin der Grünen Oberösterreich.
Große Unterschiede
Laut Gender-Gap betrug 2014 die durchschnittliche Arbeiterinnenpension 784 Euro, jene von männlichen Arbeitern 1557 Euro. Bei den Angestellten stand einer Pension in der Höhe von 1208 Euro für Frauen eine in Höhe von 2.330 Euro für Männer gegenüber. "Dazu kommt, dass das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen je nach Gemeinde unterschiedlich ist", betont Buchmayr. So gäbe es in Linz-Land acht Gemeiden, wo es aufgrund des fehlenden Betreuungsangebotes keine Wahlfreiheit gibt. "Elternschaft bedeutet daher oft, dass zumeist Mütter über mehrere Jahre gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten", sagt Karin Chalupar, Bezirkssprecherin der Grünen Linz-Land.
Neues Anrechnungsmodell gefordert
Derzeit werden pro Kind vier Jahre als Kinderbetreuungszeit an die Pension angerechnet. Die Höhe der Bewertung liegt im Jahr 2016 bei 1.735 Euro. Bei einer neuerlichen Geburt innerhalb dieser vier Jahre endet diese Anrechnungszeit vorzeitig. "Wenn man ein Jahr nach einer Geburt ein weiteres Kind gebährt, werden nicht acht Jahre, sondern nur fünf angerechnet. Das wollen wir ändern und setzen uns dafür ein, dass jede Geburt, unabhängig vom Zeitpunkt dieser, volle vier Jahre auf die Pensionszeit angerechnet werden", erklärt Buchmayr. Eine Erhöhung der Bewertung sollte laut der Grünen-Frauensprecherin ebenfalls überlegt werden.
Auch im Bereich der Pflege Angehöriger sehen die Grünen einen Änderungsbedarf.
Kein Nachteil wegen Pflege
"Wie bei der Kindererziehung treibt auch die Pflege Angehöriger zahlreiche Frauen in die Teilzeitbeschäftigung", so Buchmayr. "Pflegezeiten gehören entsprechend honoriert. Sei es vorerst nur dadurch, dass sie weder zu Nachteilen im aktiven Berufsleben, noch zu Nachteilen bei der Berechnung der Pensionshöhe führen", bekräftigt Buchmayr.
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