Das eigene Zuhause schützen

Christian Grünsteidl ist Versicherungsmakler in Linz. | Foto: privat
  • Christian Grünsteidl ist Versicherungsmakler in Linz.
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Die eigenen vier Wände stellen für viele einen zentralen Lebenstraum dar. Damit dieser nicht schnell wieder platzt, wird das Haus meist mit einer Eigenheim- und Haushaltsversicherung vor verschiedensten Gefahren geschützt. Die Eigenheimversicherung schützt vorrangig die Gebäude und Nebengebäude sowie fest damit verbundene Gebäudebestandteile wie Heizungs-, Gas-, Wasser- und Elektroinstallationen. "Üblicherweise werden dort die Gefahren Feuer, Sturm und Leitungswasserschaden sowie die Haus- und Grundstückshaftpflicht abgedeckt", weiß der Linzer Versicherungsmakler Christian Grünsteidl. Die Haushaltsversicherung schützt den gesamten Wohnungsinhalt vor denselben Gefahren sowie zusätzlich vor Einbruchsdiebstahl und Glasbruch. "Inkludiert ist meist auch die Privathaftpflichtversicherung, die einen im Rahmen der Gefahren des täglichen Lebens bei Schadenersatzansprüchen Dritter im Privatbereich schützt."

Die richtige Versicherung zu finden, ist nicht so leicht, weiß der Experte: "Die Top-Varianten der meisten Versicherer bieten umfangreiche Leistungen. Bei ,abgespeckten’ Varianten fehlen leider meist neben verzichtbaren Leistungen wie Kummergeld auch essentielle Bestandteile wie etwa die generelle Neuwertentschädigung. Dabei bieten diese Varianten nur geringe Einsparungen gegenüber den umfangreicheren Produkten. Einen Selbstbehalt pro Schadensfall zu vereinbaren ist jedenfalls ab einer gewissen Größe der zu versichernden Objekte sinnvoll." Versicherungsmakler vergleichen die Leistungen der verschiedenen Anbieter und sind dabei auch zu einer umfangreichen Risikoanalyse verpflichtet. "Der Versicherungsmakler kennt die Vor- und Nachteile sowie die unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Anbieter und haftet dem Kunden gegenüber auch bei Fehlern. Auch hat er Erfahrungen zum Verhalten der einzelnen Versicherer im Schadensfall."

Sowohl bei Haushalts- als auch bei Eigenheimversicherungen sollte man ein paar grundsätzliche Dinge beachten:

x.) Genereller Neuwertersatz: Ist dieser nicht vereinbart, kann es sein, dass der Versicherer im Schadensfall bei älteren Sachen nur den Zeitwert leistet. "Bei Haushaltsversicherungen muss für den Erhalt des Neuwerts dieser innerhalb eines Jahres wieerhergestellt und nachgewiesen werden. Sonst wird auch bei vereinbartem Neuwertersatz nur der Zeitwert entschädigt", so Grünsteidl.

x.) Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit:
Der Versicherer ist bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer leistungsfrei. Diesem Umstand kommt vor allem bei Feuerschäden Bedeutung zu. Offenes Feuer (Kerzen, Adventkranz, Fett am Herd..), wenn auch nur kurz, unbeaufsichtigt zu lassen, kann einem diesen Einwand der Versicherung recht rasch bescheren. "Da gerade Feuerschäden meist auch höhere Schadenssummen nach sich ziehen, ist es wichtig hier mit der Versicherung einen Verzicht auf diesen Einwand bis zu einer gewissen Schadenshöhe zu vereinbaren", rät Grünsteidl.

x.) Sicherheitsvorschriften beachten:
Es ist wichtig, sich die Zeit zu nehmen und in den Bedingungen nach diesen Ausschau zu halten. Meist lauten diese Artikel: „Welche Sicherheitsmaßnahmen sind zutreffen?", „Obliegenheiten vor dem Schadenfall“ oder „Obliegenheiten zur Verminderung oder Verhütung einer Gefahr“.
In der in der Eigenheimversicherung enthaltenen Leitungswasserschadenversicherung ist z. B. die Vorschrift enthalten, dass bei Gebäuden die nicht ständig bewohnt sind (z. B. Zweitwohnsitze, weniger als 270 Tage im Jahr bewohnt) bei mehr als 72-stündiger Abwesenheit die wasserführenden Leitungen abgesperrt werden müssen. In ständig bewohnten Gebäuden ist diese Vorschrift üblicherweise nicht ganz so streng. In der Frostperiode muss in jedem Fall die (ordnungsgemäß gewartete!) Heizung während der Abwesenheit ständig in betrieb gehalten werden. Ansonsten müssen sämtliche wasserführenden Leitungen entleert oder mit Frostschutzmittel gesichert werden. Ähnliches ist bei Leitungswasserschäden auch in der Haushaltsversicherung vereinbart. Zur Vermeidung von Einbrüchen müssen dort, wenn alle Personen die Wohnung verlassen, sämtliche Eingangstüren versperrt werden (Achtung: nur eingeschnapptes Schloss mit Außenknauf ist nicht versperrt!), Fenster (Achtung: gekippt ist nicht geschlossen!) und sonstige Öffnungen verschlossen und vertraglich vereinbarte Sicherungen vollständig angewandt werden.

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