Radfahren
Mindestens eine Poolnudel Abstand

In der Fahrschule wird gelehrt, dass bei Tempo 50 mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten sind. | Foto: Radlobby Oberösterreich
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  • In der Fahrschule wird gelehrt, dass bei Tempo 50 mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten sind.
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LINZ. Aktivisten der Radlobby Oberösterreich fuhren heute mit ganz speziellen Abstandshalter durch die Stadt. 1,5 Meter sollen Fahrzeuge beim Überholen von Radfahrern einhalten, Poolnudeln am Gepäckträger eingeklemmt dienten den Radlern als Abstandsmesser. Diese Aktion bekam bereits weltweit große Aufmerksamkeit und erst vor wenigen Wochen veranstaltete die Radlobby Wien eine solche Aktion mit hunderten Radfahrenden.

Radinfrastruktur fehlt

Paul Weber, Sprecher der Radlobby Linz sagt dazu: "Ich appelliere an alle Autofahrenden entsprechenden Seitenabstand beim Überholen vom  Radfahrenden einzuhalten und auf riskante Überholmanöver zu verzichten. So kommen wir alle schneller ans Ziel. Meine Botschaft an die Verkehrsplanung und Politik der Stadt Linz ist die Route der Kundgebung - auf diesen Straßen fehlt überall entsprechende Radinfrastruktur."

Häufig Fehleinschätzungen

Der fehlende Überholabstand und riskante Überholmanöver sind einerseits sehr unangenehm für Radfahrer, andererseits auch der Grund für viele Unfälle. Die Dimensionen der Fahrzeuge sowie die Wirkung des Fahrtwinds auf Radfahrer wird meistens unterschätzt. In der Fahrschule lernt man, dass bei Tempo 50 mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten sind. Die Faustregel ist hier ein Meter plus die Geschwindigkeit am Tacho in Zentimetern als minimaler Seitenabstand.

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Foto: amixstudio/stock.adobe.com
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