Mopedausweis nur noch bis 1. September ohne Prüfung

Übergangsfrist endet für Führerscheininhaber ändert sich nichts

Bei Autofahrerclubs und Fahrschulen kann noch bis 1. September ein Mopedausweis beantragt werden ohne Fahrausbildung und Prüfung. Wer danach weder Mopedausweis noch Führerschein besitzt, muss zurück in die Fahrschule.

OÖ (cdw). Seit zwei Jahren ist das Lenken eines Mopeds, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges (inklusive Quads bis 45 km/h) sowie eines Invalidenkraftfahrzeuges nur mehr mit Ausweis erlaubt. Wer bereits davor Moped gefahren ist und mindestens 24 Jahre alt war, konnte/kann sich in der zweijährigen Übergangsfrist bis zum 1. September den Ausweis formlos ausstellen lassen.

Lückenschluss

Übersieht man das Ende der Übergangsfrist, muss man den kompletten Theorie- und Praxiskurs sowie eine Prüfung in der Fahrschule ablegen. Wir begrüßen diese Regelung, weil sie in gewisser Weise ein Lückenschluss ist und durch die Ausweispflicht auch eine psychologische Wirkung hat, sagt Ursula Zelenka, Juristin beim ÖAMTC. Von der Neuregelung besonders betroffen sind laut Zelenka ältere Personen vorwiegend am Land, die über keinen Führerschein (egal welcher Klasse) verfügen würden und nur mit dem Moped motorisiert unterwegs wären. Alle, die einen Ausweis für Mopedautos oder Invalidenkraftfahrzeuge besitzen, können sich bis zum 1. September auch die Berechtigung für Mopeds eintragen lassen, informiert die Juristin im Gespräch mit der BezirksRundschau.

Auch der Mopedausweis kann entzogen werden

Auch für das Moped kann die Lenkerberechtigung bei Fehlverhalten im Straßenverkehr entzogen werden umgekehrt darf man nicht auf Moped oder Mopedauto umsteigen, wenn man den Pkw-Führerschein etwa durch Alkohol am Steuer oder Schnellfahren verloren hat.

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