Scharlinz bleibt Schongebiet
Klage abgewiesen: Verfassungsericht bestätigt Wasserschutzverordnung
LINZ (jog). Das seit März 2015 von Landesrat Rudi Anschober verordnete Wasserschongebiet Scharlinz ist rechtmäßig, das bestätigt nun auch der Verfassungsgerichtshof. Zwei im Gebiet ansässige Unternehmen hatten, von der Wirtschaftskammer vertreten, Klage dagegen eingereicht. Das für die Kernzone festgelegte Verbot von "Aufgrabungen, Bohrungen und Sprengungen aller Art tiefer als drei Meter über dem mittleren Grundwasserspiegel" wurde infrage gestellt. Trotz 32 Verhandlungsrunden zwischen Behörden, Gemeinden, Interessenvertretern, Unternehmern und Umweltlandesrat Anschober blieben Differenzen in einigen Punkten. "Die Maßnahmen sind absolut gerechtfertigt und nicht übertrieben, das hat nun auch das Gericht bestätigt", sagt Herbert Rössler von der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht des Landes OÖ. Betroffen von der Verordnung sind vor allem Firmen, die mit Grundwasser-gefährdenden Chemikalien arbeiten. "Wir haben im Vorfeld mit allen Unternehmen über ihre anstehenden Bau- oder Anlagenprojekte in den nächsten Jahren gesprochen und es war keines dabei, das aufgrund der Verordnung nicht umsetzbar wäre", so Rössler. "Wir nehmen das Urteil natürlich zur Kenntnis", sagt WKOÖ-Vizepräsident Clemens Malina-Altzinger. Jahrzehntelang habe die Nachbarschaft zwischen den Betrieben und dem Wasserwerk Scharlinz auch ohne Schongebiet bestens funktioniert.
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