Prüfbericht
Tod während OP – keine organisatorischen Mängel festgestellt

Der Oberarzt hatte die laufenden Herz-OP aufgrund eines Termines in seiner Privatordination verlassen. | Foto: KUK
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  • hochgeladen von Christian Diabl

Nach einer Herz-OP mit tödlichem Ausgang liegt nun der Prüfbericht der Sanitären Aufsicht vor. Organisatorische Mängel wurden zwar keine festgestellt, allerdings sollte das Prozedere bei einer OP, besonders was das Verlassen dieser angeht, verbindlich festgelegt werden.  

LINZ. Im Falle der tödlichen Herz-OP am Kepler Universitätsklinikum (KUK) vom Mai 2020 liegt nun der Prüfbericht der Sanitären Aufsicht vor. Laut diesem konnten keine organisatorisch-systemischen Mängel festgestellt werden. Die Organisation der Abteilung sei in personeller Hinsicht "vorausschauend und zweckentsprechend". Die Nebentätigkeiten der Ärzte führten zu keiner risikosteigernden Belastung. Die Entlassung erfolgte zeitgerecht. Auch die Operation selbst wurde ausreichend und sorgfältig vorbereitet, die Dienstpläne wurden rechtzeitig erstellt.       


Operateur muss OP auch beenden

Wie berichtet, ist der Patient während der Operation verstorben. Der Oberarzt hatte die OP zuvor für einen Termin in seiner Privatordination verlassen und wurde daraufhin vom Krankenhaus gekündigt. Später haben sich Arzt und Spital außergerichtlich auf eine einvernehmliche Trennung geeinigt. Das Verhalten des Arztes sorgte für viel Diskussionen. Derzeit üben 349 von 855 Ärzte am KUK eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen aus. Ein Verlassen des OP-Tisches sei laut Sanitärer Aufsicht aber nur kurzfristig aus sehr wichtigen und engen Gründen möglich und zulässig, etwa für einen Toilettenbesuch. Grundsätzlich sei jede von einem Operateur begonnene OP von diesem auch zu Ende zu führen.


Arzt muss in der Nähe bleiben

Verlässt ein Arzt eine OP, müsse er jederzeit erreichbar sein und sich zumindest in unmittelbarer Nähe des OP-Bereichs aufhalten, um binnen kurzer Zeit wieder am OP-Tisch sein zu können. Dieses Prozedere wurde bislang jedoch nicht für verbindlich erklärt. Die Sanitäre Aufsicht empfiehlt daher, ein verschriftlichtes und verbindliches Prozedere im Sinne eines internen Kontrollsystems einzuführen, vor allem, wenn es um den Fall der Notwendigkeit des Abtretens vom OP-Tisch von Operateuren, samt dessen interner Kommunikation geht. 


Keine strafrechtliche Beurteilung

Nicht Gegenstand der Untersuchung war die Klärung der dienst-, standes- und allenfalls strafrechtlichen Verantwortung des operierenden Oberarztes. "Die Arbeit der Sanitären Aufsicht wurde trotz der hohen Anforderungen an die Bezirksverwaltungsbehörde Linz Situation durch die Corona-Pandemie eingehend untersucht. Viele Gespräche wurden geführt sowie Dokumentation studiert, um dadurch eine lückenlose Beweisführung zu ermöglichen", sagen Bürgermeister Klaus Luger und Gesundheitsstadtrat Michael Raml.

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