Corona-Urteil
"Urteil zeigt mögliche Schwachstellen auf"

Für Professor Janko ist das Urteil des Bezirksgerichts Urfahr ein wichtiger Hinweis an die Behörden. | Foto: JKU
  • Für Professor Janko ist das Urteil des Bezirksgerichts Urfahr ein wichtiger Hinweis an die Behörden.
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Die Entscheidung des Bezirksgerichts Urfahr, eine behördlich verhängte Quarantäne aufzugeben, wirft juristische Fragen auf. Wir haben mit Andreas Janko von der JKU darüber gesprochen. 
 
LINZ. Darf man potenziell mit Corona infizierte Menschen zwangsweise unter Quarantäne stellen? Ein Urteil des Bezirksgerichts Urfahr hat diesbezüglich Fragen aufgeworfen. Laut dem Professor für Öffentliches Recht an der Johannes Kepler Universität (JKU), Andreas Janko, hat die Entscheidung zwar keine Auswirkungen über den konkreten Fall hinaus. "Allerdings zeigt dieses Urteil durchaus mögliche Schwachstellen der bisherigen Verwaltungspraxis auf", so Janko gegenüber der StadtRundschau.


Richter übte Kritik an Verwaltungspraxis

Wie berichtet, hatte sich ein Unternehmer aus Sonnberg im Mühlkreis erfolgreich gegen die Verlängerung seiner Quarantäne gewehrt. Das Gericht hob den Bescheid wegen falsch berechneter Fristen auf. In der Begründung übte der Richter aber auch grundsätzliche Kritik an der Vollzugspraxis der Behörde – in diesem Fall der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung. So müsse bei der Entscheidung für eine behördlich angeordnete Absonderung auch das Veralten der Person bewertet werden. Zwangsmaßnahmen seien nur gegen Uneinsichtige möglich (hier geht's zur ganzen Geschichte).


"Wichtiger Hinweis für die Behörden"

Für Janko ist das zwar "eine Einzelfallentscheidung ohne Breitenwirkung". Die Urteilsbegründung zeige aber auf, dass das Epidemiegesetz eine Auseinandersetzung mit dem persönlichen Verhalten des Betroffenen verlangt. Damit weise das Urteil durchaus auf mögliche Schwachstellen der bisherigen Verwaltungspraxis hin, konkret einen zu wenig sensiblen Umgang mit der individuellen Situation des Abgesonderten. Das sei ein ganz wichtiger Hinweis für die Behörden. Da der Quarantäne-Bescheid aber schon aufgrund der falschen Fristenberechnung aufzuheben war, hat der Richter diese Aspekte nur aufgezeigt, in der konkreten Entscheidung aber nicht näher ausgeführt.


Entschädigungsanspruch?

Ein weiterer interessanter Aspekt: Bei einer auferlegten Quarantäne besteht ein Anspruch auf Entschädigung. "Bei freiwilligen Maßnahmen müsste man den wahrscheinlich erst erkämpfen", so Janko. Insofern hätte die bescheidmäßige Absonderung auch einen Vorteil für die Betroffenen.

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