Don't drink and drive
Damit die Geldbörse nicht leiden muss, sollte man wissen, was die Versicherung im Schadensfall abdeckt.
BEZIRK (gasc). Eine gute Versicherung kann Gold wert sein – vor allem nach einem Autounfall. Michael Klaffenböck ist Leiter der Oberösterreichischen Versicherung im Bezirk Ried und beantwortet Fragen zum Schaden. "Bei einem Unfall erfüllt die Haftpflichtversicherung gerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners sowie der Insassen beider Fahrzeuge – mit Ausnahme des Lenkers im eigenen Fahrzeug", erklärt er. Dies jedoch nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. "Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch eine Haftpflichtversicherung nicht gedeckt", betont der Verkaufsleiter.
Wo steigt sie aus?
Grundsätzlich ist jeder Versicherungsvertrag an Obliegenheiten, also an gesetzliche oder vertragliche Verhaltensvorschriften geknüpft. Klaffenböck veranschaulicht, was damit gemeint ist: "Beispiele sind etwa das Vorliegen der nötigen Lenkerberechtigung, das Fahren ohne Alkohol- oder Suchtgifteinfluss sowie Anzeige- und Aufklärungspflichten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung führen Obliegenheitsverletzungen zu einem betraglich begrenzten Regress des Versicherers." Sein Versicherungspaket kann aber jeder für sich individuell erweitern, die Liste der Zusatzmöglichkeiten ist lang: Sie reicht von der Teil- oder Vollkaskoversicherung über die Kfz-Insassenunfallversicherung und die Kfz-Rechtschutzversicherung bis zu Paketen, die auch Pannen- und Abschlepphilfe oder Krankentransporte beinhalten. "Grundvoraussetzung für den Versicherungsschutz ist – wie bei jedem anderen Versicherungsvertrag auch – die rechtzeitige Bezahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungsprämie", fügt er noch hinzu.
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