Entschädigung für Gewaltopfer

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Die Landesregierung folgte damit einer Empfehlung der unabhängigen Opferschutzkommission, die bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet wurde. Die unabhängige Opferschutzstelle soll ehemaligen Heimkindern, die in Einrichtungen des Landes Oberösterreich zu Opfern geworden sind, die Möglichkeit geben, sich auszusprechen, Beratung und Unterstützung einzuholen sowie Informationen über zuständige Stellen bzw. Träger zu erhalten. Bereits im Mai 2011, Jänner 2012 und Juni 2012 wurden entsprechende finanzielle Gesten von der Oö. Landesregierung beschlossen. Das geben Landeshauptmann Josef Pühringer und Landesrat Reinhold Entholzer bekannt.

Seither haben sich weitere Betroffene bei der unabhängigen Opferschutzstelle gemeldet. Die Opferschutzkommission hat der Landesregierung die Auszahlung finanzieller Gesten in Höhe von diesmal insgesamt 312.500 Euro vorgeschlagen. Einige Betroffene haben vorgebracht, dass sie in den Werkstätten des Jugendwohnheims Linz/Wegscheid beschäftigt und in dieser Zeit nicht pensionsversichert waren. Der Nachkauf dieser Versicherungszeiten ist den Betroffenen ein großes Anliegen. Das Land Oberösterreich unterstützt die Betroffenen und stellt die erforderlichen Anträge. Ist ein Nachkauf möglich, finanziert das Land Oberösterreich die notwendigen Beiträge. Bisher wurden für 14 Betroffene Pensionsversicherungszeiten nachgekauft. Von den nunmehr 30 Fällen haben zwölf Betroffene um den Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten angesucht. Diese Ansuchen werden derzeit vom zuständigen Pensionsversicherungsträger geprüft.

Bisher wurden 1,5 Millionen Euro an finanziellen Gesten für Therapien, Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten etc. geleistet, mit dem heutigen Beschluss sind es rund 1,8 Millionen Euro. Bisher ist es in 126 Fällen zur Auszahlung gekommen, mit den 30 heute beschlossenen sind es 156 Auszahlungen.

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