Hauptwohnsitz in Linz bringt's

Ab 1.1.19 soll das neue Gesetz in Kraft treten. | Foto: Zerbor/Panthermedia
  • Ab 1.1.19 soll das neue Gesetz in Kraft treten.
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Nebenwohnsitze sollen in Gemeinden und besonders Linz weniger werden – das ist die Quintessenz des neu überareiteten Tourismusgesetzes, was 2019 in Kraft tritt. Das heißt, dass Gemeinden eine „Ortstaxe“ und eine „Freizeitwohnungspauschale“ einzuheben haben. Also: Alle, die eine Freizeitwohnung in Linz haben, diese aber leer steht, müssen eine solche Freizeitwohnungspauschale abgeben. Sie ist nicht zu entrichten, wenn der Eigentümer einer Linzer Wohnung diese als Hauptwohnsitz nutzt. Sollte der Wohnraum kürzer als 26 Wochen pro Jahr bewohnt werden und nicht als Hauptwohnsitz gemeldet sein, muss die Abgabe von mindestens 72 Euro pro Jahr gezahlt werden. Außer: die Wohnung wird „überwiegend“ zur Berufsausübung, insbesondere als Pendler, zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes, zur Erfüllung einer Schul- bzw. Hochschulausbildung oder zur Absolvierung der Lehre genützt. Vizebürgermeister Detlef Wimmer sagt dazu: „Melden Sie lieber einen Hauptwohnsitz an, als uns diese Abgabe zu zahlen! Damit sparen Sie sich nicht nur die vom Land Oberösterreich beschlossene Freizeitwohnungspauschale, sondern stärken sogar noch unsere Stadt. Auf den Punkt gebracht ist es mit lieber, möglichst wenig über diese Abgabe und möglichst viel aus dem Finanzausgleich über die Hauptwohnsitze einzunehmen.“

Abgaben im Überblick

"Freizeitwohnungen" sind Wohnungen, die im Wohnungsregister eingetragen sind und länger als 26 Wochen keinen Hauptwohnsitz darstellen. Auch Wohnwagen, Wohnmobile oder Mobilheime (Dauercamper), die länger als zwei Monate auf Campingplätzen stehen, gelten als Freizeitwohnungen. Der Zuschlag beinhaltet:
A) eine Ortstaxe von 2 Euro je Nächtigung bei Gästewohnungen/-häuser
B) die Freizeitwohnungsabgabe bei einer Wohnung von bis zu 50 Quadratmetern (inklusive Dauercamper) von 72 Euro pro Jahr und bei einer über 50 Quadratmeter von 108 Euro pro Jahr
C) sowie eine Zuschlagsabgabe bei einer Wohnung von bis zu 50 Quadtratmetern bis 108 Euro pro Jahr und bei einer über 50 Quadratmeter von 216 Euro pro Jahr.
Diese Abgaben sind nach Selbstbemessung zu entrichten, die Stadt Linz beziehungsweise die einzelnen Gemeinden, überprüfen dies jedoch immer wieder. „Lieber in Linz wohnen und weniger Steuern zahlen“, so Wimmer.

Vorteile als Linzer

Momentan haben zum Stichtag 1.1.2018 205.921 Menschen ihren Hauptwohnsitz in Linz und 28.641 Bewohner haben nur einen Nebenwohnsitz in der Landeshauptstadt. Wer sich für Linz als Hauptwohnort entscheidet, kann von ein paar Vorteilen profitieren, wie die vergünstigte Jahreskarte der Linz AG Linien, garantierte Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und Seniorenzentren sowie Parkberechtigungen für Bewohner. Weiters, können Linzer auch das Geschehen in der Stadt aktiv mitgestalten und sind außerdem wahlberechtigt.

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