Volksbefragung Pichlingersee
Luger: "Lade alle ein Vorschläge zu machen"
Die von der Bürgerinitiative vorgelegten 8.348 Unterschriften liegen über der 4-Prozent Hürde, die Initiative "Volksbefragung Pichlingersee" war daher erfolgreich.
LINZ. “Die Stadt muss sich an die Gesetze halten, auch bei den Instrumenten der Direkten Demokratie”, so Bürgermeister Klaus Luger und betont: “Mir ist es wichtig, dass kein Geld für eine nicht mehr sinnvolle Volksbefragung verschwendet wird und die Linzer dafür zu den Wahlurnen gehen müssen. Ich rufe daher alle Beteiligten dazu auf, sich jetzt mit konstruktiven Vorschlägen einzubringen. Gemeinsam werden wir einen Weg aus diesem Schlamassel finden.”
§ 68 Abs. 1 StL 1992 sieht vor, dass eine Volksbefragung zwingend anzuberaumen ist, wenn dies von vier Prozent der Anzahl der für die vorangegangene Wahl zum Gemeinderat Wahlberechtigten hinsichtlich einer bestimmten Frage verlangt wird. Sobald ein Zustellbevollmächtigter eine Fragestellung und die erforderliche Anzahl an Unterschriften einreicht sowie eine Prüfung deren Gültigkeit feststellt, sind die Verwaltung, der Gemeinderat und der Bürgermeister verpflichtet, die entsprechende Frage den Wahlberech-tigten zur Entscheidung vorzulegen. Selbst dann, wenn das nicht mehr als sinnvoll erscheint.
Das Präsidium der Magistratsdirektion hat eine rechtliche Prüfung betreffend der aktuell beantragten Volksbefragung vorgenommen. Die Volksbefragung enthält zwei Teilfragen: Erstens, ob "die Stadt den Pichlingersee und den umliegenden Grüngürtel weiterhin als unbebautes Naherholungsgebiet schützen” soll und zweitens, ob die "Umwidmung für ein Stadion” abgelehnt wird. Die erste Frage ist unabhängig von der Lösung für das Stadion durch die Initiative zur Volksbefragung ordnungsgemäß eingebracht und daher wei-terhin am Tisch.
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