Neue Mindestsicherung soll Arbeitsanreiz sein
OÖ. Am 8. Juni soll die neue Gesetzesnovelle zur Deckelung der Bedarfsorientierten Mindessicherung beschlossen werden.Zentraler Punkt ist die Kürzung der Mindestsicherung auf einen Höchstbetrag von € 1.512. Dieser Betrag orientiere sich am Durchschnittseinkommen der Österreicher und werde jedes Jahr neu ermittelt und entsprechend angepasst.
Ein weiterer Punkt betrifft die Haushaltsgemeinschaften von Mindestsicherungs-beziehern: Wenn in einer solchen Gemeinschaft die Summe aller Mindestsicherungsleistungen den Betrag von € 1.512 überschreiten, so sieht das neue Konzept eine prozentuelle Kürzung aller Mindestsicherungsbezieher im gleichen Ausmaß vor. "Ziel ist eni klares Signal zu senden, dass sich Arbeit und Leistung lohnen. Wir tragen Verantwortung für Menschen, die Unterstützung brauchen. Aber diejenigen, die arbeiten gehen und Steuern zahlen, müssen mehr im Geldbörserl haben, als diejenigen, die ausschließlich von der Mindestsicherung leben", sagt OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer.
Ausgenommen von der Deckelung sind Personen die Pflegeld zumindest der Stufe 3 oder Reha-Geld beziehen, Menschen mit Beeinträchtigung, pflegenden Personen, Personen die Kinder bis zum 3. Lebensjahr betreuen und arbeitsunfähige Personen.
Weiters würden Bezieher der Mindestsicherung auch Leistungen wie die Familienbeihilfe, Geschwisterzuschlag, Mehrkindzuschlag, Pflegegeld und ähnliches erhalten, ohne dass dies vom Deckel erfasst wird.
"Arbeit muss sich lohnen"
Unter dem Motto "Arbeit muss sich lohnen" sollen auch erwerbstätige Personen von der Deckelung der Mindestsicherung ausgenommen werden.
Insbesondere Menschen, die unter dem Mindestsicherungssatz Geld verdienen und eine Aufzahlung auf ihr Einkommen erhalten, sollen nicht bestraft werden.
"Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist von der Deckelung bis zum Erreichen der alten Mindeststandards ausgenommen und erhöhen dementsprechend die Einkünfte. Das soll ein Anreiz für Erwerbstätigkeit sein", sagen Herwig Mahr und Wolfgang Hattmannsdorfer.
Novelle mit Ablaufdatum
Der neue Gesetzesentwurf wird mit einer sogenannten "Sunset-Legislation" versehen. Das bedeutet, dass das Gesetz ein Ablaufdatum hat: Nach 5 Jahren hat der Landtag die Möglichkeit, die alte Regelung zu verlängern oder ein neues Gesetz verabschieden.
Kritik von den Grünen
Kritik erhält die Novelle vor allem von den Grünen. "Die Deckelung bringt kaum Einsparungen, nichts für den Arbeitsmarkt, sondern ist eine Bedrohung für viele armutsgefährdete Menschen", sagt Grünen-Sozialsprecher Stefan Kaineder.
Zum Thema Arbeitsanreiz kritisiert Kaineder weiters: "Es wird kein einziger Betroffener zusätzlich am Arbeitsmarkt unterkommen, keiner zusätzlich vermittelt und kein Arbeitsplatz mehr durch die Maßnahmen geschaffen." Kaineder gibt zu Bedenken, dass vor allem Kinder betroffen seien: für diese werde die Mindestsicherung teilweise ganz gestrichen.
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