Steuertipps
Investitionen 2019 nochmals prüfen

Andrea Elter weiß, worauf es steuerlich ankommt. | Foto: Elter
  • Andrea Elter weiß, worauf es steuerlich ankommt.
  • Foto: Elter
  • hochgeladen von Andreas Baumgartner

Wer Steuern sparen möchte, investiert 2019 etwa noch in Arbeitsmittel oder absetzbare Wirtschaftsgüter.

LINZ. Im Dezember sollten man sich noch einmal Zeit nehmen, um die Steuersituation zu überdenken. Arbeitnehmer sollten ihre Investitionen in Arbeitsmittel bis Jahresende genau prüfen. Dazu kann etwa die Anschaffung eines Laptops gehören. Wird ein Laptop mit Anschaffungskosten von 600 Euro bis Jahresende gekauft, sind die Anschaffungskosten verteilt auf die Nutzungsdauer als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzbar. Investitionen in Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten bis 400 Euro können abzüglich Privatanteil 2019 zur Gänze abgesetzt werden.

Grenze für Anschaffungskosten wird erhöht

"Durch das Steuerreformgesetz 2020 wurde die Grenze von 400 Euro ab 2020 auf 800 Euro angehoben", erklärt Andrea Elter, Geschäftsführerin der gleichnamigen Linzer Steuerberatungskanzlei. Wartet man also mit der Anschaffung bis in den Jänner, sind die Anschaffungskosten abzüglich Privatanteil sofort 2020 steuerlich abzugsfähig. Zu Jahresabschluss für Unternehmen ist auch der Gewinnfreibetrag ein wichtiges Schlagwort, der 13 Prozent des Gewinns beträgt: Je nach Höhe des Gewinns können noch vor Jahresende Investitionen in bestimmte körperliche Wirtschaftsgüter sinnvoll sein. Dabei müsse es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Abschreibungsdauer von zumindest vier Jahren handeln. "Bei Verwendung einer Registrierkasse ist mit Ende des Kalenderjahres ein signierter Jahresbeleg auszudrucken und aufzubewahren", nennt Elter einen weiteren wichtigen Punkt zum Jahresabschluss.

Neue Verordnung zu Umsatzsteuer

Bilanzierende Unternehmen müssen sich noch im Dezember darüber Gedanken machen, ob eventuell eine Gewinnverschiebung in das Folgejahr Sinn ergibt. Für 2020 haben sich vor allem was Unternehmen, die Lieferungen aus der EU empfangen und versenden auf Neuerungen einzustellen. Damit das Verschicken von Waren für Firmen steuerfrei bleibt, müssen genauere Nachweise abgeliefert werden. "Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, regelt eine eigene Verordnung des österreichischen Finanzministers zum Umsatzsteuergesetz", so Elter.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Linz auf MeinBezirk.at/Linz

Neuigkeiten aus Linz als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Linz auf Facebook: MeinBezirk.at/Linz - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Linz und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.