"Zeitgemäße Neuregelung"
Luftsteuer soll entrümpelt werden

Nutzen Private öffentliches Gut für ihren wirtschaftlichen Vorteil, ist "Luftsteuer" zu bezahlen. | Foto: Baumgartner/BRS
  • Nutzen Private öffentliches Gut für ihren wirtschaftlichen Vorteil, ist "Luftsteuer" zu bezahlen.
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Wenn Werbetafeln oder Markissen von der Fassade ragen, müssen Gewerbetreibende dafür die sogenannte "Luftsteuer" bezahlen. Zuletzt verzichtete die Stadt Linz im Zuge der Corona-Fördermaßnahmen auf eine Einhebung der Gebühr. Nun kündigt Bürgermeister Klaus Luger an, "die in die Jahre gekommene" Abgabe wird runderneuert.

LINZ. „Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung öffentlichen Gutes der Stadt Linz“ – hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich die sogenannte „Luftsteuer“. Wenn "Private durch die Inanspruchnahme öffentlichen Raums einen individuellen oder wirtschaftlichen Vorteil erzielen, so sollen sie diesen anteilig der Allgemeinheit abgelten“, erklärt Bürgermeister Klaus Luger, den Sinn der Tarifordnung. 

Letzte Überarbeitung im Jahr 2000

Die letzte Überarbeitung der "Luftsteuer" ist bereits 20 Jahre her. Nun soll die Gebühr für Verkaufsstände, Gastgärten, Werbetafeln oder Markisen auf öffentlichem Raum "entrümpelt" werden. Luger beauftrage die für das öffentliche Gut zuständige Abteilung damit, eine "zeitgemäße Neuregelung" auszuarbeiten. So sollen die Gebührenhöhe auf Angemessenheit überprüft werden und dazu unter anderem die Tarifordnungen anderer Städte mit jener von Linz verglichen werden. Vorschläge von Parteien und Interessensvertretungen sollen noch einmal geprüft werden. Nicht zuletzt soll geprüft werden, inwieweit neue Werbeformen, in Zukunft berücksichtigt werden sollen. Außerdem soll das Kontrollamt miteinbezogen werden, das in seiner Prüftätigkeit ebenfalls des Öfteren Vorschläge für De- oder Neuregulierungen gemacht hat. Aktuell erlöst die Stadt aus den Gebühren, denen diese Tarifordnung zugrunde liegt, rund zwei Millionen Euro.

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