Pensionskonto neu – nun flattert die Kontoerstgutschrift ins Haus

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Seit dieser Woche werden Informationsschreiben mit der Kontoerstgutschrift für das Pensionskonto verschickt. Betroffen sind alle Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind. Österreichweit werden pro Tag etwa 30.000 Briefe verschickt. In der Kontoerstgutschrift erfährt der Versicherte, was er im Laufe seines Erwerbslebens "angespart" hat. Beim sogenannten Pensionssockel werden die Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen bis 31. Dezember 2013 zusammengefasst.

Das neue Pensionskonto ist leistungs- und nicht mehr beitragsorientiert. Es gilt – grob gesprochen – die Formel: Mit 65 Jahren hat man nach 45 Versicherungsjahren 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens. Josef Striegl von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern: "Das Pensionskonto neu ist ein sozialpolitischer Meilenstein, ein großer Wurf. Zudem wurde die Kinderbetreuung aufgewertet, da diese nun anrechenbar ist." Striegl rät allen, die diese Kontoerstgutschrift erhlanten, zu kontrollieren, ob beispielsweise Zeiten fehlen bzw. nicht angerechnet wurden. Nachträgliche Mitteilungen sind möglich, allerdings muss die Meldung bis 31. Dezember 2016 erfolgen.

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat eine Servicehotline unter 050303/87000 eingerichtet.

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Josef Striegl | Foto: SVB
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