Mehr Budget für die Pflege

Bei einer Untersuchung wird festgestellt, wie hoch der Pflegebedarf ist. Daran orientiert sich dann das Pflegegeld. | Foto: Kzenon/panthermedia
  • Bei einer Untersuchung wird festgestellt, wie hoch der Pflegebedarf ist. Daran orientiert sich dann das Pflegegeld.
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  • hochgeladen von Nina Meißl

Vergangene Woche hielt Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) seine Budgetrede im Parlament. Dabei kündigte der Regierungsvertreter auch mehr Finanzmittel für das Pflegegeld an. Aufgrund der steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen sind im Doppelbudget 2018/19 dafür 64,5 Millionen Euro mehr veranlagt. Für die 24-Stunden-Betreuung ist ein Plus von sechs Millionen Euro budgetiert. Der Pflegefonds bekommt 16 Millionen Euro mehr. Eine Valorisierung des Pflegegeldes, wie sie das Regierungsprogramm zumindest ab Pflegestufe 4 vorsieht, ist aber offensichtlich noch nicht vorgesehen.

Letzte Erhöhung 2017

Im Dezember 2017 bezogen in Oberösterreich laut Statistik Austria 69.819 Personen Pflegegeld. Der weitaus größte Teil fällt dabei in die untersten Pflegegeldstufen 1 und 2. (49,3 Prozent). Auf die Stufe 3 entfallen 19,4 Prozent, rund 13 Prozent beziehen Pflegegeld in der Stufe 4. Nur rund 18 Prozent beziehen Pflegegeld in den höheren Stufen 5, 6 und 7. Das letzte Mal wurde das Pflegegeld in allen sieben Stufen Anfang 2017 erhöht, und zwar um zwei Prozent. Es handelte sich dabei um die erste Erhöhung seit sieben Jahren. Seither erhalten Bezieher in der Stufe 1 nun 157,30 statt 154,20 Euro im Monat. In Stufe 7 sind es 1.688,90 Euro statt vorher 1.655,80 Euro. Im Durchschnitt machte die Erhöhung nach Angaben des Sozialministeriums jährlich 111 Euro aus.

Pflegegeldstufen

Um Pflegegeld beziehen zu können, muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden bestehen. Festgestellt wird dies bei einer ärztlichen Untersuchung. Dabei wird etwa darauf geachtet, wie viel Hilfe der oder die Betroffene für alltägliche Tätigkeiten (Körperpflege, Anziehen, Kochen etc.) benötigt. Anschließend wird das monatliche Pflegegeld festgelegt.

Stufe 1: mehr als 65 Stunden; 157,30 Euro
Stufe 2: mehr als 95 Stunden; 290 Euro
Stufe 3: mehr als 120 Stunden; 451,80 Euro
Stufe 4: mehr als 160 Stunden; 677,60 Euro
Stufe 5: mehr als 180 Stunden (außergewöhnlicher Aufwand); 920,30 Euro
Stufe 6: mehr als 180 Stunden (Tag- und Nachtbetreuung); 1285,20 Euro
Stufe 7: mehr als 180 Stunden (keine zielgerichteten Bewegungen möglich); 1688,90 Euro

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