Deutsches Ehepaar erneut als Tierquäler angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen ein deutsches Ehepaar im Zusammenhang mit dem Verkauf von großteils kranken Hundewelpen neuerlich Anklage erhoben. Erst im Vorjahr wurden die beiden deshalb verurteilt. Damals stand das Ehepaar wegen dem Verkauf von 262 Hundewelpen, nicht artgerechter Tierhaltung, schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Tierquälerei vor Gericht. Die Angeklagten versuchten erfolglos, sich gegen das Urteil zur Wehr zu setzen.
Haltung nicht artgerecht
Nun wirft ihnen die Staatsanwaltschaft Linz vor, zwischen März 2015 und Jänner 2016 insgesamt 16 Hundewelpen verkauft und dabei die Käufer neuerlich über den wahren Wert der Welpen getäuscht zu haben, indem sie diese als vollkommen gesund und aus einer qualitativ hochwertigen und professionellen Eigenzucht anpriesen. Tatsächlich – so die Anklage – befanden sich die Tiere teilweise in einem äußerst schlechten Gesundheitszustand und wurden unterhalb jeder hygienischen, gesundheitlichen und sozialen Anforderung gehalten.
Tiere erkrankt
Diese Haltungsbedingungen verbunden mit dem verabreichten Futter sollen laut eingeholtem Gutachten zu einer Verwahrlosung und teilweisen Erkrankung von insgesamt 55 Hunden und Hundewelpen geführt haben. Neben den Hunden befanden sich auf dem Anwesen des Ehepaars im Mühlviertel auch drei Pferde, vier Landschildkröten und zwei Katzen, die laut Gutachten ebenfalls nicht artgerecht gehalten und dadurch unnötigen Qualen ausgesetzt wurden.
Bis zu drei Jahre Haft
Anfang Juni findet die Verhandlung in Linz statt. Die Anklage lautet daher auf schweren gewerbsmäßigen Betrug und Tierquälerei. Im Falle einer Verurteilung droht dem Ehepaar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die in Deutschland mehrfach vorbestrafte Frau befindet sich seit 1. März 2016 in Haft, über ihren Ehemann wurde die Untersuchungshaft gegen Weisungen nicht verhängt.
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