Das ist der letzte Schuss vor den Bug
Landesregierung weist jüngsten Bordell-Bescheid der Gemeinde St. Andrä abermals zur Entscheidung zurück
Auch auf den jüngsten Bescheid der Gemeinde St. Andrä in der Frage nach einer Bordellbewilligung für ein Haus am Passeggen reagierte der Rechtsanwalt der Betreiberinnen mit Vorstellung. Und wieder hob die Landesregierung den angefochtenen Bescheid auf. Die Gemeindevertretung muss in der Bordell-Causa erneut entscheiden.
ST. ANDRÄ (rec). Seit 2004 wird im Gemeindegebiet von St. Andrä, weitab des Ortszentrums, um eine Bordellbewilligung gezankt. Zwar erteilte die Gemeinde St. Andrä nach mehrjährigem Rechtsstreit in ihrem jüngsten Bescheid vom 30. November 2009 nach mehrmaliger Ablehnung die Bordellbewilligung für ein Haus am Passeggen, jedoch nur unter der Voraussetzung einer raumordnungsrechtlichen als auch einer baupolizeilichen Bewilligung und einer Reihe von Auflagen. Wieder reagierte der Rechtsanwalt der Betreiberinnen, Dr. Franz Essl aus Salzburg, mit Vorstellung bei der Salzburger Landesregierung, der nun, am 30. März 2010, stattgegeben wurde und somit der Bescheid der Gemeinde als rechtswidrig aufgehoben ist. Die Gemeindevertretung von St. Andrä hat neuerlich eine Entscheidung in dieser Angelegenheit zu treffen.
Letztmalige Aufforderung
„Ich hoffe wirklich, dass nun, nach dem vierten aufgehobenen Bescheid, die Gemeinde St. Andrä nicht noch einen Bescheid erlässt, der wieder grob rechtswidrig ist“, so Rechtsanwalt Dr. Franz Essl. In einem Schreiben macht er die Gemeinde St. Andrä im Namen seiner Mandantinnen, so wörtlich, „letztmalig darauf aufmerksam, dass die Gemeindevertretung (...) dazu verpflichtet ist, (...) unverzüglich in der Sache zu entscheiden, und (...) die beantragte Bordellbewilligung im Umfang des Bewilligungsantrages zu erteilen hat.“ Ohne unnötigen Aufschub solle dies in der nächsten Sitzung geschehen. Die im bisherigen Verfahren getätigte Praxis, mit Entscheidungen sechs Monate zuzuwarten, widerspreche gesetzlichen Bestimmungen und verfolge offensichtlich den Zweck, Zeit verstreichen zu lassen und die Bewilligungswerberinnen zu schädigen. Jede weitere zeitliche Verzögerung bedeute einen Akt der Rechtsverweigerung. Essl ersucht zudem um unverzügliche Bekanntgabe des Termines der nächsten Gemeindevertretungssitzung. Maximal zwei Monate dürfe es dauern, bis die Gemeindevertretung reagiere und einen Bescheid erlasse, der dem Gesetz entspreche. „Dann steht einer Eröffnung des Bordells nichts mehr im Weg“, so Essl abschließend.
Bgm. Heinrich Perner verzichtete gegenüber dem Bezirksblatt Lungau bis zu Redaktionsschluss auf eine Stellungnahme.
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