Coronavirus
Es gibt eine Meldepflicht
Für das Coronavirus gibt es eine Meldepflicht im Verdachts-, Krankheits- und Todesfall.
SALZBURG. Für das Coronavirus gibt es eine Meldepflicht im Verdachts-, Krankheits- und Todesfall. Darauf wies das Land Salzburg heute, 5. Februar, am Nachmittag hin. Bei den Kontaktpersonen handelt es sich laut dem Kommuniqué um ansteckungsverdächtige Personen. Seit 31. Jänner sei eine neue Verordnung des Bundes in Kraft, nach der es möglich sei, im Ernstfall diese ansteckungsverdächtigen Personen im Umgang mit anderen Personen zu beschränken. Die Umsetzung erfolge durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden.
„Damit können bei Bedarf die Gesundheitsämter der Bezirkshauptmannschaften ausreichend wirksame Schritte gegen eine Ausbreitung setzen.“
Petra Juhasz, Landessanitätsdirektorin
„Sollte beispielsweise ein Verdachtsfall durch einen Arzt an die Behörde gemeldet werden, spricht die Behörde mit dem betroffenen Patienten, um im Gespräch herauszufinden, mit wem er in der maßgeblichen Zeit Kontakt hatte“, erklärt Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz die Vorgehensweise.
Das gilt unter anderem als "ansteckungsverdächtig"
Geregelt sei die Definition eines „Ansteckungsverdächtigen“ laut Gesundheitsministerium – das Land Salzburg bezieht sich im Kommuniqué darauf – in Paragraf eins (§1) der sogenannten „Absonderungsverordnung“. Personen gelten unter anderem als ansteckungsverdächtig, wenn sie zwar derzeit keine Krankheitserscheinungen aufweisen, sie aber der Ansteckung durch eine bestimmte Krankheit ausgesetzt waren und dadurch deren Weiterverbreitung verursachen können.
Mögliche weitere Maßnahmen werden laut dem Land Salzburg, wie auch bisher, durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eng mit der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und den österreichischen Behörden abgestimmt. Die Landessanitätsdirektion hat unter www.salzburg.gv.at/corona-virus alle Informationen zusammengefasst, diese würden laufend aktualisiert und auf den neuesten Wissensstand gebracht.
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