Verkehrsressort Land Salzburg
Lkw-Transitfahrverbot im Lungau kommt am Freitag

Das Durchfahrverbot wird ab Sommer 2020 für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen und für alle Sattelzüge gelten. (Symbolfoto) | Foto: Peter J. Wieland
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  • Das Durchfahrverbot wird ab Sommer 2020 für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen und für alle Sattelzüge gelten. (Symbolfoto)
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Mit einem Fahrverbot für den Lastkraftwagen-(Lkw)-Durchzugsverkehr will das Land Salzburg den Bezirk Tamsweg (Lungau) in Sachen Schwerverkehr entlasten.

LUNGAU. Das Land Salzburg beabsichtigt noch diese Woche ein Fahrverbot für den Lkw-Durchzugsverkehr im Lungau zu verordnen, um für Anrainer Erleichterungen vom Schwerverkehr zu erreichen. Das Fahrverbot wird laut einem Kommuniqué des Landes Salzburg vom 21. Juli, am kommenden Freitag, 24. Juli, kundgemacht und gilt dann ab sofort. Das Durchfahrverbot soll dann für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen und für alle Sattelzüge gelten. Ausgenommen seien Fahrten mit Ziel- und Quellverkehr im Lungau sowie in den Bezirken Murau und Murtal in der Steiermark.

Ziel: Ein Fünftel weniger Schwerverkehr

Rund 400 Lastwagen rollen laut dem Land Salzburg bislang täglich auf Bundes- und Landesstraßen durch die Lungauer Gemeinden. Um ein ein Fünftel soll sich der Schwerverkehr durch Inkrafttreten des Fahrverbots verringern, also um zwanzig Prozent auf rund 320 Lastwagen.

Lungauer zielten auf Über-3,5-Tonnen-Lkw ab

Eine deutliche Reduktion des Schwerverkehrs wurde im November des vergangenen Jahres in einer Resolution des Regionalverbandes Lungau, unter Obmann Manfred Sampl, von den 15 Lungauer Bürgermeistern gefordert. Die Lungauer Ortschefs forderten damals ein Fahrverbot, das auf Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen abzielte. 
>> Unser Bericht zum Thema  vom 22. November 2019
>> Unser Bericht zum Thema vom 10. Dezember 2019
>> Lies auch unseren Bericht vom 15. Jänner 2020

Diese 3,5 Tonnen seien ursprünglich und missverständlicherweise in der Region ursprünglich so gehandelt worden – so erklärt uns Regionalverbandsobmann Sampl – weil man sich nicht bewusst war, dass Fahrverbote dieser Art üblicherweise Über-7,5-Tonnen-Lastkraftwagen betreffe. Man sei im Bezirk mit der nun kommenden Maßnahme vollends zufrieden, man habe erreicht was man wollte. „Ziel der Maßnahme ist es, den Lkw-Anteil auf der Zubringerstrecke zur A10 Tauernautobahn um rund 20 Prozent zu reduzieren. Ich bin froh, dass diese Erleichterung für den Lungau nach langen Verhandlungen nun fixiert werden konnte“, so Sampl.

Sampl: "Das wird auch kontrolliert werden"

Regionalverbandsobmann Manfred Sampl betonte auch, dass er in der Sache "in gutem Kontakt" zur Bezirksverwaltungsbehörde, zur BH Tamsweg, stehe, damit besonders in der Anfangsphase das nun kommende Fahrverbot für den Durchzugsschwerverkehr auch kontrolliert und folglich in der Praxis umgesetzt werde.

Lungaus Regionalverbandsobmann LAbg. Manfred Sampl: "Der Schwerverkehr – ausgenommen der Ziel- und Quellverkehr – darf ab der Verordnung, die am kommenden Freitag kommen wird, nur mehr auf der Autobahn rollen. Dort gehört er hin." | Foto: Peter J. Wieland
  • Lungaus Regionalverbandsobmann LAbg. Manfred Sampl: "Der Schwerverkehr – ausgenommen der Ziel- und Quellverkehr – darf ab der Verordnung, die am kommenden Freitag kommen wird, nur mehr auf der Autobahn rollen. Dort gehört er hin."
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Statement von Stefan Schnöll

„Der Lastwagen-Verkehr gehört auf die Autobahn und nicht auf Landesstraßen, wo die Bewohnerinnen und Bewohner unter dem Lärm und den Abgasen leiden. Das Lkw-Fahrverbot im Lungau ist deshalb ein wichtiger Schritt, um die Anrainer in unserem Bundesland von übermäßigem Durchzugs-Schwerverkehr zu entlasten“, sagt Verkehrslandesrat Stefan Schnöll im Kommuniqué des Landes vom 21. Juli.

>> Mehr Lungau-News findest du >>HIER<<

>> Mehr Salzburg-News findest du >>HIER<<

Das Durchfahrverbot wird ab Sommer 2020 für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen und für alle Sattelzüge gelten. (Symbolfoto) | Foto: Peter J. Wieland
Lungaus Regionalverbandsobmann LAbg. Manfred Sampl: "Der Schwerverkehr – ausgenommen der Ziel- und Quellverkehr – darf ab der Verordnung, die am kommenden Freitag kommen wird, nur mehr auf der Autobahn rollen. Dort gehört er hin." | Foto: Peter J. Wieland
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