Wer darf am 9. März in Salzburg wählen gehen?
SALZBURG. Aktiv wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag für die Wahlen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigten in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. An den Wahlen können nur Wahlberechtigte, deren Namen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, teilnehmen.
EU-Bürger stimmen ab
Bei den Gemeindevertretungs- bzw. Gemeinderatswahlen und den Bürgermeisterwahlen sind zusätzlich Staatsangehörige der Europäischen Union wahlberechtigt.
Voraussetzungen für Kandidaten
Passiv wahlberechtigt, das heißt zur Kandidatur berechtigt, sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag für die Wahlen vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
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