Hungerstreik für Kinderrechte Tag 10

Hans Missliwetz: Freitag, 22. Mai 2015, Tag 10 (10. Tag Hungerstreik).
Umgangsrecht, Kontaktrecht, Besuchsrecht
Drei Rechtsbegriffe, gleicher Inhalt.
Aber bevor wir in die Materie einsteigen das Folgende:
Stellen Sie sich vor, sie sind verheiratet und lieben ihren Partner(vielleicht trifft beides auf Sie zu). Sie fühlen sich innerlich verbunden, eine Bindung ist entstanden. Sie wollen einander und in gewisser Weise brauchen sie beide einander. Kürzer ausgedrückt: Sie gehören zusammen. Sie sehen sich gerne täglich, haben Kontakt und Umgang miteinander… und dieser Kontakt verstärkt die Bindung, genauso wie umgekehrt die Bindung den Kontaktwunsch nährt und motiviert. Ein Kreislauf. Klingt schön, nicht wahr?
Jetzt aber kommt eine neue Regierung an die Macht, eine Diktatur. Diese verbietet Ihnen Ihren Partner zu sehen und zu treffen. Sie dürfen auch keine Briefe schreiben, denn diese werden entweder nicht zugestellt oder zensuriert. Wenn Sie sich Ihrem Partner mehr als 50 Meter nähern, schreitet die Polizei ein. Und das alles läuft acht oder fünfzehn Jahre lang so. Was glauben Sie, dass geschieht? Wird ihre Liebe halten und sie können fünfzehn Jahre später dort fortsetzen, wo Sie vorher aufgehört hatten, aufhören mussten? Oder wird die Bindung beschädigt, vernichtet werden? Werden sie nicht nach dieser Zeit, sondern schon viel früher, vielleicht nach fünf, sechs Jahren entfremdet sein? Sagt nicht der Volksmund über die Liebe – Aus den Augen aus dem Sinn?
Österreich ist keine Diktatur! Beileibe nicht. Wenn es eine wäre, könnte ich diese Zeilen nicht veröffentlichen, ohne dass der Verfassungsschutz morgen vor meiner Türe steht, mich verhaftet und streng verhört (hoffentlich nicht schlägt; ich bin doch alt! Erbarmen!). Das geschieht nicht. Sonst aber stimmen alle Details meiner Erzählung mit einer klitzekleinen Ausnahme: Sie müssen für einen der beiden Liebespartner (also für Romeo oder Julia) das Wort Kind einsetzen. Halt, auch das Wort „Staat“ muss ersetzt werden! Hier fügen Sie Obsorgeberechtigter oder Jugendwohlfahrt ein.
Was geschieht dem Kind, das von heute auf morgen eine geliebte Bezugsperson verliert? Es hat eine Reihe von Folgen. Wir wollen uns das gar nicht vorstellen. Wenn jetzt jemand zynisch ist, so kann er sagen: „Na und? Kinder gewöhnen sich an alles. Es wird es überleben!“. Richtig, denn einige Kinder haben auch die KZ überlebt. Das heißt aber nicht, dass ein KZ ein ebenso guter Kinderaufbewahrungsort ist wie eine Einrichtung der Kinderfreunde, um ebenso zynisch zu entgegnen.
Was geschieht mit einigen der Verwandten, die auf diese Weise Kinder verlieren? Wir bei der BIK sehen das ständig. Aus einem Vater, einer Mutter oder Großmutter wird ein psychisch Kranker, der oft zusätzlich körperlich erkrankt, ein Wrack. Irgendwann fängt er sich, oder auch nicht. Oft folgt ein jahrelanger Kampf mit rechtlichen Mitteln, erfolglos, der aber Zeit und Nerven kostet, von Zigtausend Euro nicht zu schweigen. Am Ende stehen leider in vielen Fällen „ewige Opfer“, die sich in ständigen Klagen über erlittenes Unrecht ergehen und sich in Selbstmitleid suhlen. Arbeitslosigkeit folgt häufig, auch fallweise der Entschluss nicht mehr zu arbeiten. „Das hat alles keinen Sinn mehr?“, hören wir oft. Im Ergebnis: Verpfuschte Existenzen.
Diese Menschen zerbrechen fallweise, aber nicht nur, an den wirtschaftlichen Trennungsfolgen (Vermögensverlust, Unterhalt, Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten). Was sie fertig macht und ihren Untergang bewirkt, ist, dass der Kontakt zu ihren Kindern auf Jahre unterbunden wird. Sie sehen es Jahre nicht mehr. Oder von Jugendamts-Gnaden in der Wohngemeinschaft (WG) für eine Stunde alle vier Wochen, wobei die Wohngemeinschaft so weit entfernt ist, dass sie mit dem Auto (dass sie als Empfänger der Mindestsicherung nicht haben) zwei Stunden Fahrzeit aufbringen müssen. Die Scheidungsväter sind – obwohl sie sich ständig beklagen – manche eine Spur besser daran. Sie dürfen das Kind alle zwei Wochen, günstigenfalls wöchentlich, eine Stunde bei begleitetem Besuch treffen. Dort sind der Trennungspartner und ein „Aufpasser“ anwesend. Der Aufpasser wird vom Vater bezahlt und kostet neunzig Euro. Der Mindestsicherungsempfänger hat
wieder einmal ein Problem: Wie soll er von seiner Mindestsicherung von 827,82 Euro in Wien 360 Euro (= 4 x 90 Euro) abgeben? Dann bleiben ihm 587,82 Euro zum Leben, von denen er auch Miete zahlen muss. Abgesehen davon, dass das Wort „Besuchsbegleitung“ die Betroffenen aufs Äußerste erbost. Sie sagen: Ich bin ein Vater, kein Besucher!!“. Sie haben Recht.

Das ist der Ist-Zustand in Österreich.
Deshalb ist die Garantie und Durchsetzung des Umgangs-, Kontakt-, Besuchsrechtes die zentrale und grundlegende Forderung der BIK.
Deshalb schlief ich auf der Straße vor dem Westbahnhof und esse den 10. Tag nichts mehr. Ich habe ein Reihenhaus und ein schönes Bett. Vermutlich auch besseres Essen als die meisten meiner Leser und eine höhere Pension. Ich habe das alles nicht notwendig. Warum tue ich das?
Es ist notwendig. Es muss etwas geschehen, jemand muss etwas machen!
In diesem Sinne verbleibe ich
Das, was ich hier äußere, sind meine privaten Ansichten, für die ich die volle Verantwortung übernehme.
Ich berufe mich dabei auf die österreichische Bundesverfassung und auf Artikel 19 und Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 der UN-Hauptversammlung.
Im Wortlaut:
Artikel 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20: Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Ich bin Univ.Professor Dr. Johann Missliwetz, Facharzt für Gerichtliche Medizin, Arzt für Psychotherapie, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger , Staatsbürger dieses schönen Landes und dieser nicht (ganz) so schönen Republik und Mitglied der BIK (Bürgerinitiative Kinderrechte).
Wien, 7:18:51

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