Commerzialbank Mattersburg
Amtshaftungsklage in erster Instanz abgewiesen
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen weist die Amtshaftungsklage wegen der Commerzialbank Mattersburg gegen die Republik Österreich in erster Instanz ab. Die Bankenaufsicht schütze nur den Kapitalmarkt, nicht aber Bankkunden, heißt es.
MATTERSBURG. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat das Amtshaftungsverfahren zwischen der Masseverwalterin der Commerzialbank Burgenland für beendet erklärt. Nach Ansicht des Gerichts hätten die gesetzlichen Bestimmungen zur Bankenaufsicht lediglich den Zweck, den Kapitalmarkt zu schützen. Daher könnten weder Bankkunden noch die Bank selbst Schadenersatz geltend machen. Die Masseverwalterin will gegen diese Entscheidung berufen.
Verfahren nach erstem Tag für beendet erklärt
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat das Verfahren zwischen der Masseverwalterin der Commerzialbank und der Republik Österreich, über deren Amtshaftung in Höhe von rund 303 Mio. Euro nach dem ersten Verhandlungstag in erster Instanz für beendet erklärt. Das Gericht hat angekündigt, die Klage der Masseverwalterin in erster Instanz – und damit nicht rechtskräftig – abzuweisen.
Geschützt wird nur der Kapitalmarkt
Das Gericht hat sich dem Einwand der Finanzprokurator als Rechtsvertreter der Republik Österreich angeschlossen, deren Ansicht nach die strafrechtlichen und bankrechtlichen Bestimmungen, die die Aufsichtsorgane der Republik in diesem Fall verletzt haben, weder die geschädigten Bankkunden, noch die Bank selbst schützen sollten. Geschützt werde nur der Kapitalmarkt. Daher könne auch weder die Bank noch deren Kunden Schadenersatz für das Versagen der Aufsichtsorgane der Republik Österreich fordern.
"Erscheint uns absurd"
„Diese Argumentation erscheint uns absurd. Wäre diese Überlegung richtig, wäre konsequenterweise überhaupt niemand geschützt und daher berechtigt, Amtshaftungsansprüche geltend zu machen. Die Republik Österreich könnte für das Versagen ihrer Behörden von niemandem zur Verantwortung gezogen werden. Die Bundesbehörden könnten dann schalten und walten, wie sie wollten", sagt Masseverwalter Gerwald Holper zu dieser Argumentation.
Berufung gegen Urteil in erster Instanz
Die Masseverwalterin will daher gegen dieses erstgerichtliche Urteil Berufung erheben. "Ein Schadenersatz würde den Gläubigern der Bank zugute kommen. Für die Masseverwalterin besteht ein klarer Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Schaden und den Pflichtverletzungen von Finanzmarktaufsicht, Österreichischer Nationalmarkt, Bundesministerium für Finanzen, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Eisenstadt," so Holper weiter.
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