Handwerkerbonus bis 25. April 2017 beantragen
BEZIRK. Aufgrund des großen Erfolges im Vorjahr gibt es auch 2017 „Burgenländischen Handwerkerbonus“. Bei dieser Sonderförderaktion werden Arbeitsleistungen für die Sanierung von privaten Häusern oder Eigentumswohnungen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit gefördert. Die Arbeiten müssen im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. März 2017 erbracht worden sein und pro Endrechnung mindestens 400 Euro betragen.
Antragsfrist verlängert
Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro – es handelt sich dabei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Fördertopf von 400.000 Euro auf eine Million Euro aufgestockt und die Antragsfrist bis 25.4.2017 verlängert.
Bevölkerung profitiert
„2016 haben im Bezirk Mattersburg 116 Haushalte von dieser Aktion profitiert und insgesamt 118.296,83 Euro rückerstattet bekommen“, erklärt SP-Bezirksvorsitzender Christian Illedits, der den Burgenländischen Handwerkerbonus als wichtige und sinnvolle Maßnahme zur Bekämpfung der Winterarbeitslosigkeit sieht.
Regionale Wertschöpfung
„Allein im Bezirk Mattersburg wurden dadurch Gesamtinvestitionen von mehr als einer Million Euro ausgelöst. Uns als Sozialdemokratie ist es besonders wichtig, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt. Deshalb erhält man den Burgenländischen Handwerkerbonus auch nur für österreichische Firmen“, versichert Illedits abschließend.
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