Hühner müssen in den Stall
Geflügelpest breitet sich in Europa aus: Bauern und Hobby-Tierhalter müssen sich umstellen.
BAUMGARTEN/LOIPERSBACH. Als Reaktion auf das vermehrte Auftreten der Geflügelpest in Europa und um die Gefahr der Übertragung von Krankheitsviren einzudämmen, hat die Bundesregierung eine österreichweite Stallpflicht für Hühner, Gänse, Enten, Puten und anderes Hausgeflügel angeordnet.
Sinnvolle Maßnahme
Betroffen davon sind auch die 6.000 Legehennen vom Bio-Geflügelhof Leeb in Baumgarten. Statt auf den gewohnten sechs Hektar Freifläche herumzulaufen, müssen sie vorüberghend 24 Stunden am Tag durchgehend im Stall bleiben, was Chef Karl Leeb jun. als sinnvolle Maßnahme erachtet.
Hygiene ist das Um und Auf
„Es handelt sich um einen überaus aggressiven Virus, der, wie erst kürzlich in einem Stall in St. Margarethen auch zum Tod der Hühner führen kann“, so Leeb, der betont, dass derzeit die dementsprechenden Hygienemaßnahmen das Um und Auf in der Geflügelhaltung sind.
Desinfektionspfanne hilft
Dem pflichtet auch Elisabeth Bauer, die eine Eierfarm mit rund 1.800 Hühnern in Loipesbach betreibt, bei. „Die angeordnete Stallpflicht erachte ich als sehr sinnvoll. Betroffen sind wir allerdings nicht unmittelbar davon, da wir unsere Hühner ohnehin ganzjährig im Stall halten. Präventiv würde ich jedoch dazu raten, zum Schutz der Tiere immer eine Desinfektionspfanne bereitzustellen“, so Bauer.
Möglicher Preisverfall
Bei außergewöhnlichen Umständen wie jetzt dürfen Eier aus der, für den Produzenten teureren, Freilandhaltung drei Monate lang als solche verkauft werden, selbst wenn die Tiere im Stall bleiben. Aber nach drei Monaten müssen sie zum niedrigeren Preis der Bodenhaltungs-Eier verkauft werden.
Für Menschen ungefährlich
Die Geflügelpest ist nicht auf den Menschen übertragbar. Die Tierseuche kann aber alle Arten von Geflügel betreffen. Der Erreger H5N8 ist für den Menschen ungefährlich, für Geflügel aber eine erhebliche Bedrohung, betont die Landwirtschaftskammer. Für Konsumenten bestehe beim Verzehr von Geflügel und Eiern keine Gefahr.
Gilt auch für Hobby-Halter
Auch Hobby-Hühnerhalter, deren Zahl in der letzten Zeit zugenommen hat, müssen sich an die Vorgaben halten, selbst wenn nur drei oder vier Hühner hinterm Haus scharren. Jedes Stück Geflügel muss bei der Veterinärbehörde der Bezirkshauptmannschaft gemeldet sein.
Laut Burgenländischer Landwirtschaftskammer gibt es im Bezirk Mattersburg 47.348 Stück Geflügel (Stand 2014), dies entspricht 13,6 Prozent des burgenländischen Gesamtbestandes.
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