Bezirk Melk: Vater mit Kampfmesser bedroht

Kathrin Bauers Antrag auf Einweisung wurde vom Schöffensenat stattgegeben. | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK. Mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher endete in St. Pölten ein Prozess gegen einen 30-Jährigen aus dem Bezirk Melk, der laut Psychiater Dietmar Jünger an einer paranoiden Psychose leidet, zwar auf dem Weg der Besserung, aber noch nicht außerhalb einer Anstalt leben könne, da die Gefahr weiterer Straftaten gegeben sei.

"Aggressiv und Unbeherrscht"

„Da brauch ma Hilfe“, meinte der Vater des zweifach vorbestraften Mannes am 13. Februar dieses Jahres und verständigte die Polizei, nachdem ihn sein Sohn an der Kleidung am Hals gepackt und ihm drohend ein Kampfmesser vorgehalten hatte. Der Vorfall ereignete sich in der Garage des Vaters, als er seinem Sohn, der schon seit einiger Zeit aggressiv und unbeherrscht gegen seine Eltern vorgegangen war, erklärte, dass er bei ihm Gast sei und der 30-Jährige nicht zu bestimmen habe, was gemacht werde.

"I hau dir in die Goschn!"

Bereits einen Tag zuvor rastete der Mann auf dem Parkplatz eines Supermarktes aus, als er das Gefühl hatte, ein anderer hätte ihm den Parkplatz vor der Nase weggeschnappt. „Du Arschloch, i hau dir eh glei in die Goschn!“, schimpfte er noch vor dem Einkauf und drohte, dass er seinem Rivalen „auch einen Stein auf den Schädel schießen kann“. Auch danach trafen sie noch einmal aufeinander. Der 30-Jährige folgte seinem Gegner und schimpfte. Als der Beschimpfte die Situation entschärfen wollte, zückte der Mann sein Kampfmesser und drohte dann, dass er auch eine Hacke im Fahrzeug habe.

Er habe sich provoziert gefühlt, meinte der Beschuldigte, und daraufhin gleich seinen „Feitl“ gezogen, begründete er sein Verhalten auch gegenüber Richter Slawomir Wiaderek. Der Gutachter erläuterte dazu, dass sich das Wahnsystem des Betroffenen vordergründig darauf beziehe, dass ihn seine Schwiegermutter vergiften will, dass sein Geld auf der Bank nicht sicher sei und er es deshalb bei sich trug. Dabei hatte er wieder Angst, dass man es ihm wegnehmen könnte, weshalb er bewaffnet durch die Gegend zog. Auch, dass ihm seine Eltern das Geld abnehmen könnten und sein Vater sein Zimmer in seiner Abwesenheit kontrolliere, gehöre zu den Wahnvorstellungen des 30-Jährigen. Zum Zeitpunkt der beiden Vorfälle sei der Betroffene jedenfalls unzurechnungsfähig gewesen.

Einweisung in Anstalt

Verteidiger Gerhard Taufner wies auf eine deutlich erkennbare Besserung durch die Behandlung in Mauer hin. „So gut wie heute, hab ich ihn noch nie gesehen“, meinte er, ließ sich jedoch von Jünger überzeugen, dass die innere Einsicht zur Notwendigkeit der Behandlung noch zu wenig stabil sei.

Der Schöffensenat entsprach dem Antrag von Staatsanwältin Kathrin Bauer und verfügte die Einweisung in eine Anstalt (rechtskräftig), mit der auch der Betroffene einverstanden war.

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